Wird das vor dem Scheidungsrichter zu meinen Gunsten berücksichtigt?

15 Antworten

Das Schuldprinzip wurde vor Jahrzehnten im Scheidungsrecht abgeschafft.

Es gilt das Zerrütungsprinzip,beide haben Schuld,aber deren Anteil ist nicht relevant und wird auch nicht festgestellt.

Es gibt keine Schuld mehr bei Scheidung. Daher nein.

nein, das ist ein Einzelereignis. Es ist auch egal was zu eurer Trennung geführt hat, es gilt lediglich zu regeln wie ihr eure gemeinsamen Besitztümer auseinander sortiert und wie ihr die Betreuung der Kinder und das Umgangsrecht sowie das Sorgerecht regelt.

Auch für Umgangsrecht und Sorgerecht ist es egal ob jemand in der Wut mal jemanden beleidigt hat oder du fremd gegangen bist. Hier wird nur die Erziehungsfähigkeit bewertet.

du könntest sie wegen beleidigung anzeigen. sie dich ggf. auch. das würde nur die Gerichte und so unnötig beschäftigen. schwamm drüber!

direkt aus dem haus werfen wird schwer. kommt auch ein wenig darauf an, wer im grundbuch steht etc.

eine normale scheidung auf basis des Zerüttelungsprinzips wäre denke ich hier das einzige was bleibt.

Das bedeutet, ihr müsst ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett leben. mein persönlicher tipp: wenn du ausziehst, dann kannst du im rahmen des trennungsunterhaltes geltend machen, dass deine frau einen geldwerten vorteil hat, in dem sie schon im haus bleibt.

Nach der Scheindung würde dann aufgeteilt.

und nie wieder die kinder sehen? das ist eine leere drohung! dafür müsste sie entweder mit den kindern (im ausland) untertauchen oder die kinder abmurxen. du hast ein recht auf deine kinder, oder besser gesagt deine kinder ein recht auf dich. das könnt ihr auch einklagen.

lg, Nicki

ParrazitShurupu 
Fragesteller
 15.09.2022, 19:46

Aber die Tochter hat mir gesagt, dass sie mich auch hasst.

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Sanja2  15.09.2022, 21:02
@ParrazitShurupu

ja, ab einem gewissen Alter haben auch Kinder ein Gefühl für Recht und Unrecht. Und du hast nicht nur deine Frau, sondern auch deine Kinder betrogen. Da darf sich auch deine Tochter eine Meinung drüber bilden.

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Nein, es gilt das Zerrüttungsprinzip und nicht das Schuldprinzip. Ist die Ehe durch Deinen Seitensprung zerrüttet ist es egal, was Deine Frau in ihrer Enttäuschung zu Dir gesagt haben mag. Im übrigen: Was heisst zu meinen Gunsten? Was soll der Richter konkret zu Deinen Gunsten entscheiden?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung