willhaben scammer?

4 Antworten

Das ist ein zivilrechtliches Problem und kein strafrechtliches, daher kann man das auch nicht anzeigen.

Du müsstest den Käufer klagen und würdest vermutlich verlieren weil du die Ware bei Übergabe nicht geprüft hast. Bei einer Klage musst du beweisen dass dein Gegenüber etwas falsch gemacht hast, alleine dadurch bist du im Nachteil. Wenn du verlierst musst du alle Prozesskosten (mehrere tausend Euro) bezahlen.

Ich würde versuchen mich mit dem Käufer zu einigen, dass er die Karte zurücknimmt, evt. mit einer kleinen Abschlagszahlung. Dann hast du nur geringen Verlust gemacht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT

PCFragen882 
Fragesteller
 14.02.2021, 00:37

ok ich werde das versuchen

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libertare  22.08.2021, 13:17

"Anzeigen" kannst Du immer - ist dann halt in LETZTER INSTANZ kein strafrechtlicher Prozess - sehr wohl aber ein zivilrechtlicher.. Zur Anzeige kannst Du quasi alles bringen, nur macht nicht alles Sinn, dass man es anzeigt..

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TheFamousSpy  22.08.2021, 13:30
@libertare

Man kann nicht alles anzeigen sondern eben nur gerichtlich strafbare Handlungen. Würde sich in diesem Fall vermutlich etwas finden lassen (Betrug oder ähnliches) aber in vielen Fällen eben nicht.

Versuch mal eine Anzeige zu erstatten weil jemand einen Verkauf zugesagt hat und dann nicht einhält. Da kannst auch mit viel Phantasie kein Strafanzeige durchbringen

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libertare  22.08.2021, 14:08
@TheFamousSpy

Natürlich nicht, das hab ich auch nicht gesagt - niemand kann deswegen belangt werden, dass er unverbindlich etwas zugesagt hat, sogar wenn es verbindlich ist, kannst Du es zumindest nicht im Rahmen einer strafbaren Handlung anzeigen. Man könnte aufgrund von Vertragsbruch klagen - auch nur wenn dazu ein Vertrag in irgendeiner Form zustande gekommen wäre.

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Ja, klar - zeig ihn an Bro, gönn Dir!
Ich würds aber vorher mal mit Kontaktaufnahme versuchen, oder? ODER?
Alle wollen immer gleich anzeigen - KOMMUNIKATION, MORUK! Erst mal reden und vielleicht - aber NUR HÖCHSTAAUUUSNAHMSWEIIISE - liegt der Fehler bei der Inkompatibilität der Hardware: Überall neueste Treiber installieren, Bios evtl flashen, wirklich überall neue Treiber alles korrekt einstellen - wenn es dann zu Fehlern kommt, ruf mal den VERKÄUFER an und handel eine Rücknahme aus, macht er das nicht - DANN GÖNN DIR ANZEIGE..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast du schon versucht das Teil zurück zu geben? Ich bezweifle, dass du vor Gericht gewinnst, wenn du nicht Mal das versucht hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Beschäftige mich in meiner Freizeit sehr viel mit Hardware