Wildcampen in der Innenstadt?
Hallo!
Ich wollte mal nachfragen, ob sich einer von euch damit auskennt. WIldcampen generell wird nur in Gesetzen bezüglich des Naturschutzes erwähnt und des Waldschutzes, generelles Camping verbot (mit Zelt oder Schlafsack) in der Innenstadt habe ich nicht gefunden. Da es öffentlicher Raum ist, könnte man höchstens mit Hausfriedensbruch vielleicht urteilen, doch dazu bedarf es andere Kriterien. Daher die Frage, ob mit Schlafsack auf der Bank im Park der Stadt zb schlafen als illegal gilt und welche Regelung das besagt.
Vielen Dank!
2 Antworten
fuss/pferde/wasser-WANDERER darf 1 tag wildcampen solange es nur 1 tag ist
ab dem 2. gibt es strafzahlung
solange nicht naturschutzgebiet oder privateigentum
jetzt fragt sich nur gild dies für öffentliche parks?
was definiert nen fuss-wanderer....sind das mindestens 20km oder 500m am tag?
mein fater hat zur zeiten der ddr immer auf kirchbänken in der nacht auf reisen gepennt....ob diese heute nacht offen sind und das erlaaubt ist ,kann man ja nachfragen
Nur weil der betreffende Paragraph im jeweiligen Landeswaldgesetz steht heisst das nicht, das er nur dort im Wald gilt.