Lohnt sich ein Biwacksack?

4 Antworten

Da musst du differenzieren. Es gibt Notfall-Biwaksäcke, die im Grunde nichts anderes sind als Chipstüten, in die man als Mensch reinpasst. Die haben ein extrem gutes Packmaß und sind leicht im Gewicht, aber oft schon nach zwei, drei Nutzungen ziemlich löchrig.

Ansonsten gibt es natürlich auch Biwaksäcke, die eher so sind wie wetterfeste Schlafsäcke, also isoliert, halbwegs kuschelig und wetterfest.

Ob man komplett trocken bleibt, weiß ich nicht. Das Kondenswasser in den Chipstüten wurde ja schon angesprochen. Das ist real, ich habe das so auch schon live erlebt.

Erlaubt ist vieles. Vor allem, wenn man glaubhaft machen kann, dass das Biwak nicht geplant war. Wenn man sich allerdings mit einem Tarp, eventuell sogar mit einer Feuerstelle, Kocher, Geschirr etc. "häuslich" einrichtet, wird's schwer, einen eventuell vorbeikommenden Ranger davon zu überzeugen, am Vorabend von der hereinbrechenden Dunkelheit überrascht worden zu sein. Notbiwak = erlaubt. Wildcampen = verboten.

Bleibt man auch bei einem Sturm komplett trocken?

Nein, innen bildet sich Kondenswasser, was aber nicht so schlimm ist wie komplett durchnässt zu werden.

Und ist das erlaubt, mit einem Tarp und einem Biwaksack in Niedersachsen im Wald zu schlafen?

Nein. Schon gar nicht dauerhaft.

Biwaksäcke sind temporäre Lösungen. Mir hat ein Tarp immer gereicht um nicht nass zu werden. Tarp+Sack st auch irgendwie doppelt gemoppelt.

Woher ich das weiß:Hobby – Viel alleine draussen, bei jedem Wetter. Mapper für OSM
Lohnt sich ein Biwacksack?

Kommt darauf an, wofür.

Wenn Du darin "längerfristig übernachten" willst, dann nicht. Dafür ist er zu eng / zu klein. Das ist nur eine enge "Röhre" in die Du mit Deinem Schlafsack hinein kriechst und bei Regen liegst Du da die ganze Zeit fast bewegungslos drin, weil Du keine Bewegungsfreiheit hast.

Mal hinsetzen oder da sinnvoll etwas drin machen (wie in einem Zelt) ist da nicht möglich.

Das ist nur etwas als "zusätzlicher Schutz" um den Schlafsack, wenn man ohne irgendwelche sonstigen Hilfsmittel wie Zelt / Tarp im Freien im Schlafsack übernachtet, um ihn damit "wetterfester" zu machen..

  

Bleibt man auch bei einem Sturm komplett trocken?

Hängt vom Biwaksack ab. Aber wenn er richtig dicht ist, dann hast Du da innen dann eben Kondensflüssigkeit von Deinem eigenen Körper.

  

Und ist das erlaubt, mit einem Tarp und einem Biwaksack in Niedersachsen im Wald zu schlafen?

Ich lese ständig irgendwo im Netz in Bereichen wo es um Themen wie "Bushcraft" etc. geht irgendwelche Aussagen, dass es ja (aus irgendwelchen zurechtgelegten Gründen oder aufgrund von spitzfindigen Wortklaubereien) doch irgendwie OK sei, dass man da draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Das ist aber aus mehreren Gründen so einfach nicht richtig.

(A) Gesetze entstehen nicht "aus dem Blauen heraus" und gelten dann "nur wörtlich zum Selbstzweck". Sie verfolgen ja immer einen dahinter stehendes Ziel, welches mit dem Gesetz erreicht werden soll. Und das wird bei der Rechtsprechung beachtet (ein Anwalt oder Richter könnte das sicher besser erklären und mit weniger "laienhaften Worten" wie ich).

Wenn der Gesetzgeber also ein Gesetz macht, dass das "wilde zelten" oder "wilde campen" (oder wie auch immer es genau formuliert wurde) verboten ist, dann sind damit sinngemäß die betreffenden Tätigkeiten gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln Du sie durchführst. Da kommt es nicht darauf an, ob Du "gar kein Zelt benutzt sondern eine Hängematte". Wenn Du vom Prinzip her das selbe machst, dann wird es auch als das selbe gewertet.

 

(B) Das immer gern herangezogene "Betretungsrecht für den Wald zu Erholungszwecken" ist natürlich vorhanden. Alleine schon deshalb, da es kein "Niemandsland" mehr in Deutschland gibt und alle Wälder, Felder, Wiesen etc. irgendwem gehören.

Wenn Dir dieses Recht nicht per Gesetz eingeräumt worden wäre, dann könntest Du Dich jetzt und hier gar nicht mehr in der Natur bewegen weil Du in dem Moment immer auf den Grundstücken fremder Personen unterwegs bist (sei es jetzt eine konkrete Privatperson oder einer so genannten "juristischen Person" also z.B. einer Gemeinde, eines Bundeslandes etc.). Aber das heisst eben auch, das Du Dich dort entsprechend zu verhalten hast, weil es eben das Eigentum eines Anderen ist auf dem Du Dich da bewegst.

Und, ganz wichtig, das Waldbetretungsrecht besteht ja nicht nur aus dieser einen, pauschalen Erlaubnis. Da gibt es auch noch weitere Formulierungen, die das eben auch wieder relativieren und einschränken. Die hast Du natürlich ebenso zu beachten.

Und da stehen in den konkreten Ausführungen der Gesetze der einzelnen Bundesländer immer irgendwo entsprechende Passagen drin wie (sinngemäß zusammengefasst, da ich hier jetzt nicht alle Landeswald- und sonstige betreffende Gesetze aller Bundesländer der Reihe nach zitieren werde weil das zu viel würde):

  1. Du darfst nur Dinge machen, die Andere nicht stören, belästigen etc.
  2. Du darfst die Besitzer der Grundstücke oder die Leute die in deren Auftrag dort etwas machen nicht bei der Ausübung ihrer Aufgaben behindern.
  3. Du hast deshalb deren Anweisungen Folge zu leisten (→ Leitet sich aus "nur Dinge sind erlaubt, die Andere nicht stören / behindern" ab. Wenn die sagen "Da störst Du gerade" oder ähnliches, dann ist das eben so und Du hast das erst einmal so zu akzeptieren.)
  4. Du darfst fremdes Eigentum nicht beschädigen (was Du im Zweifel schon machst, wenn Du da "querfeldein gehst" anstatt auf den vorgesehenen Wegen zu bleiben)

Du bist also derjenige der im Zweifel "zurückzustecken" hat, denn Dein Recht besteht nur so lange Du damit Andere in deren Rechten nicht beschneidest. Denn Dein Recht ist nicht "höherwertig" als das der Anderen, die dort berechtigte Interessen haben.

 

(C) Und dann gibt es da natürlich auch noch andere Gesetze, die Du ebenso zu beachten hast. Denn das Betretungsrecht hebelt ja keine anderen, gelten Gesetze aus. Die gelten natürlich trotzdem weiterhin für Dich und können das Betretungsrecht ebenfalls einschränken.

Da wäre zum Einen das Jagdgesetz, welches Dir z.B. verbietet …

  • … das Wild in seinen Einständen und seinen Rückzugs- / Erholungsräumen aufzusuchen. Wenn Du Dich also abseits der vorhandenen Wege durch eine Dickung bewegst, dann wäre das im Zweifel Beunruhigung von Wild. Und das ist verboten.
  • … die Jagd zu stören. Wenn Dich also ein Jäger (der ja auch im Auftrag des Landeigentümers dort eine Aufgabe ausübt und damit, genau wie der Waldarbeiter, ohnehin schon "weisungsmäßig über Dir steht") bittet irgendwo nicht langzugehen oder ähnliches, dann hast Du auch darauf Rücksicht zu nehmen. Machst Du es nicht, dann ist das vorsätzliche Störung der Jagd und damit ebenso verboten.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Das mit dem trocken bleiben ist so eine Sache......

Zwar kommt bei den hochwertigen Biwaksäcken tatsächlich keine Nässe von außen rein, dafür bildet sich drinnen oft aber reichlich Kondenswasser.

Ich würde ein Biwakzelt empfehlen, das ist vom Packmaß kaum größer, bietet aber mehr Bewegungsfreiheit und man kann es meist besser belüften.

Schriftstell207 
Fragesteller
 17.01.2024, 07:51

Biwakzelte kosten aber locker mal 800€ bis 900€.

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xdanix77  17.01.2024, 10:20
@Schriftstell207

Das eine Wohnung günstiger als Ausrüstung für Wintercamping ist wurde dir ja bereits mehrfach gesagt.

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