Zelt aufschlagen Tagsüber?

3 Antworten

Zelt aufschlagen Tagsüber?

Wo genau denn?

Bitte beachte z.B. §19a BJagdG:

§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Dazu kann einigermassen sicher keine Antwort gegeben werden, da zumindest mir kein Urteil bekannt ist in dem der "Begriff" Zelten behandelt wurde.

Letztlich kommt es darauf an wie das Zelt beschaffen ist. Sofern es nur eine Tarnung und ein Wetterschutz ist könnte es durchgehen. Ich würde es letztlich darauf ankommen lassen. In der Regel wird man nur aufgefordert zu verschwinden, im ungünstigsten Fall könnte es ein Bussgeld geben. Allerdings nicht in der möglichen Höhe von 5000€.

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Ich habe auch schon mal ein Tarnzelt als Fotoansitz aufgebaut, aber das stand so geschützt, dass es niemand gesehen hat, auch nicht der Eisvogel, den fotografiert habe.