Wieviel Zimmer für 3 Kinder die alle 14 Tage bei mir sind ALG2

3 Antworten

Das Amt ist nicht zuständig wegen Eurer Trennung nun zwei kindgerechte Wohnungen zu finanzieren.

Wenn Du es für nicht zumutbar hältst, dass die Kinder an den 2 - 4 Nächten im Monat im Wohnzimmer schlafen, schlage ich vor, dass Du an diesen Wochenende im WZ schläfst und den Kindern das SZ überlässt.

Es kommt nicht auf die Anzahl der Zimmer an,sondern auf die Größe der Wohnung !

Zahlreiche Gerichtsurteile gehen davon aus,das einem erst mehr Wohnraum zur Verfügung steht,wenn die Kinder min.alle 14 Tage und die halben Schulferien beim anderen Elternteil verbringen.

Antrag würde ich aber auf jeden Fall stellen,denn erst nach einer schriftlichen Ablehnung kannst du auch dagegen Widerspruch ggf.nach erneuter Ablehnung eine Klage einreichen.

Was die Zimmer betreffen würde,käme es auch auf das alter und das Geschlecht der Kinder an.

Könnten dann evtl.2 Zimmer mehr werden und das können schon 20 qm mehr werden,aber wie gesagt,deine 14 Tage werden da nicht ausreichend sein um einen Anspruch ggf.bei Gericht durchzusetzen.

Für die Besuche der Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil muss ihnen in der Regel kein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen, ein entsprechender "Schlafplatz" ist ausreichend...., das könnte auch die Couch im Wohnzimmer etc... sein. Bei drei Kindern dürfte dir allerdings ein Kinderzimmer zugestanden werden, damit Du nicht mit allen dreien im selben Zimmer schlafen müsstest...

Wenn die Wohnung vom Jobcenter finanziert werden muss, ist nicht unbedingt die Anzahl der Zimmer entscheidend für die "Angemessenheit", sondern der Mietpreis an sich...