Wieso wurde meine Probezeit nicht verlängert?

4 Antworten

Hi, schade dass ich Dir keine guten Nachrichten überbringen kann. Ich fürchte, da kommt noch was nach.

Der Staat vergisst sowas in der Regel nicht.

Die Strafe verjährt prinzipiell nach 3 Monaten, diese Frist kann aber durchaus verlängert werden bzw. neu beginnen.

Wichtig ist erstmal das dein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, dieser ist soweit ich das entnehmen kann bereits nach 3 Wochen bei dir eingetroffen. Ab diesem Punkt wurde dein Bußgeldbescheid fristgerecht zugestellt, darin ist festgehalten gegen was du verstoßen hast und wie das geahndet wird.

Die Frist zur Verjährung wurde damit erstmal zurückgesetzt, die neue Verjährungsfrist beginnt damit ab Zustellung des Bescheids. Somit ist der Fall noch nicht verjährt und kann noch geahndet werden.

Ich kann mich täuschen und deinen Fall falsch bewerten, man muss aber auch sagen das du sehr unverständlich geschrieben hast. Womöglich hattest du Glück, drauf verlassen würde ich mich aber erstmal nicht.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst entnimmst du das Datum aus dem Bußgeldbescheid und rechnest ab dann 3 Monate drauf, ist diese Zeit abgelaufen ist nicht mehr damit zu rechnen das noch etwas kommt.

Und nebenbei erwähnt:

bin sonst nie negativ aufgefallen und das war mein erster blitzer

Das tut nichts zur Sache.


Antitroll1234  31.12.2019, 03:34
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst entnimmst du das Datum aus dem Bußgeldbescheid und rechnest ab dann 3 Monate drauf, ist diese Zeit abgelaufen ist nicht mehr damit zu rechnen das noch etwas kommt.

Anzuordnenden Probezeitmaßnahmen unterliegen nicht der drei monatiger Verfolgungsverjährung einer begangenen OWi.

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Ist auf dem Blitzerbild denn überhaupt zu sehen, dass Du das Handy in der Hand hattest oder beruht diese Info nur auf Dein Hintergrundwissen?

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Raven751  31.12.2019, 08:49

Wenn ein Bußgeldbescheid über 100 € kam, sind da auf jeden Fall Punkte mit dabei. Dann ist es auch relevant für die Probezeit.

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Bis Einleitung der Probezeitmaßnahmen können locker 6 Monate vergehen.

wenn 3 monate kein brief kommt vergeht die strafe, 

Diese 3 Monate betrifft die Verfolgung der begangenen OWi, also dein Verstoß Handy Nutzung.

wurde bei mir eine Ausnahme gemacht? 

Nein die Probezeitmaßnahmen kommen noch von der Fahrerlaubnisbehörde auf dich zu, die Behörde erlangt ja erst Kenntnis darüber nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, dies kann viele Monate nach Rechtskraft erfolgen, da gibt es auch keine Verfolgungsverjährung von 3 Monaten wie bei der begangenen OWi.