Wieso darf man den Holocaust nicht kritisch hinterfragen?

15 Antworten

Weil es in diesem Punkt zu viel Leid gegeben hat, dass es die Opfer und deren Angehörige verhöhnen, demütigen und ihenen ihre Menschenwürde absprechen würde, wenn man sagt, man glaube ihnen nicht. 

Natürlich darfst du selbstständig Forschungen über den Holocaust abstellen. Aber falsche Informationen darüber zu verbreiten oder zu behaupten, er hätte nicht stattgefunden, ist mit Recht eine schwere Straftat.

Was meinst du denn mit kritisch hinterfragen? Es ist ja überhaupt nicht verboten über den Holocaust zu forschen, schau mal hier:

http://www.zeitgeschichte-online.de/interview/holocaust-forschung-deutschland-eine-geschichte-ohne-zukunft

Aber ihn leugnen und zu sagen ihn hat es nicht gegeben, das wäre ziemlich dumm. Es gibt Zeitzeugenberichte, es gibt schreckliche Fotos ... etc. . Mir ist nicht ganz klar was du mit kritisch hinterfragen meinst? Du kannst ja kaum, meinen das war gut, dass es ihn gegeben hat - also was dann?

Was soll man bei Tatsachen kritisch hinterfragen? Sicher gibt es auch in deiner Stadt Stolpersteine mit Namen, Deportations- und Todesdaten von Leuten, die dort einmal gewohnt haben. Dann forsche mal über das Leben dieser Leute nach. Geburtsurkunden müssten ja vorhanden sein, evtl. auch alte Telefonbücher. Und dann kannst du mal zusammenzählen, wie viele allein in deiner Stadt in den Tod geschickt wurden.

Und wenn deine Großeltern oder dein bester Kumpel ermordet worden wären und jemand würde sagen, das muss man erst einmal erforschen und kritisch hinterfragen - wie würdest du denn darauf reagieren?

Niemand wird dafür bestraft, dass er etwas hinterfragt oder eine andere Meinung hat.

§ 130 Abs.3 StGB stellt lediglich das Leugnen/Verharmlosen der während des 3. Reichs verübten Verbrechen unter Strafe, wenn dies öffentlich geschieht und dadurch der öffentliche Friede gestört wird.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches
bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

Du darfst eigenständig danach forschen und ihn auch kritisch hinterfragen. Lediglich das Leugnen seiner Tatsache ist verboten.

Mir ist natürlich klar, dass einige aus dem dunkelbeigen Eck eine gegenteilige Meinung vertreten, aber so ist es nun mal.