Wie zu einem Jungen nein sagen?

5 Antworten

Ein Messer mitzunehmen reicht nicht, wenn du dich nicht einmal in der Öffentlichkeit lautstark gegen die wehren magst. Vor allem könnte es je nach Länge eine Straftat sein, es nur mit sich zu führen. Da erstmal nach dem Waffenrecht in Deinem Bundesland googeln, es gibt erlaubte Abwehrwaffen.
Aber auch da benötigt man zum Einsatz meist ein gewisses Selbstbewusstsein. Hier hilft oft Kampftraining, speziell für Frauen oder auch Kinder. Unter dem Begriff "Schocktechniken" wird Dir beigebracht, wie Du dem Kerl die Tränen in die Augen treibst - Tritt gegens Schienbein - , dann nochmal die E... umdrehst und abhaust, um die Polizei zu rufen.
Und allein dadurch, das Du selber weißt, wie Du es im äußersten Notfall anwendest, verändert sich auch Deine Wirkung auf andere - auf solche halt eher abschreckend.
Aber Finger weg von Messerchen.


Hellogf 
Fragesteller
 06.07.2021, 20:30

Ist ein normales Taschenmesser. Und klar reicht es nicht. Aber damit fühle ich mich halt sicherer.

Werde bald mit boxen anfangen.

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14905403  06.07.2021, 21:42

Das Waffenrecht ist bundesweit gleich. Und führen ist nie eine Straftat, sondern eine Owi da Verstoß 42a nach 53

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Ich denke, dass du erreicht hast, was du wolltest. Bedenke auch, dass nicht jeder es böse meint. Es könnte doch wirklich sein, dass da jemand ernsthafte Versuche macht dir näher zu kommen. Dennoch solltest du natürlich auch klar machen, wenn du nicht willst. Ich finde aber, dass du das in der Situation schon gut gemacht hast, sollte derjenige dann weiterhin auf seinen Vorschlag beharren, kannst du ja auch einfach sagen, dass eine Freundin oder deine Mutter oder so auf dich warten und, dass du daher keine Zeit hast. Trotzdem kann ich dein Missvertrauen oder deine Sorge, dass es zu unklar sei verstehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hellogf 
Fragesteller
 06.07.2021, 20:29

Wer fährt mit unbekannten 2 jungs mit?

wenn er nach Nummer fragt würde ich es ja verstehen aber das ist doch krass

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Julian6810  06.07.2021, 20:35
@Hellogf

Da hast du Recht. Wie gesagt, ich verstehe dich was das angeht, aber bitte denk nicht über sowas wie ein Messer mitnehmen nach, du machst dich nur unglücklich, wenn du damit jemanden verletzen solltest. Und strafbar noch dazu.

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Hellogf 
Fragesteller
 06.07.2021, 20:36
@Julian6810

Aber hätte man im Notfall nicht recht.

Ich meine wenn mich jemand entführen würde ins Auto und ich ihn absteche, ist das keine verteidigung

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passover  06.07.2021, 20:54
@Hellogf

Da gab es schon die seltsamsten Urteile. Zuletzt wurde ein Juwelier überfallen, schon zum 2. oder 3. Male. Diesmal hatte er eine Schusswaffe. Völlig legal, weil man als Juwelier ein besonderes Schutzbedürfnis hat, alles angemeldet.

Trotzdem wird erstmal gegen den ermittelt, und als erstes die Erlaubnisse geprüft.

Und am Ende wird selbst aus einem Taschenmesser, für das Dir Dein Anwalt eine gute Ausrede fürs ständige Mitführen überlegen sollte, eine Mordwaffe. Besonders dann, wenn Du nach dem Vorfall bei der Polizei zu Protokoll gibst, das Du es genau deshalb mit Dir führst - da spielt die Länge dann wiederum keine Rolle mehr.

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14905403  06.07.2021, 23:25
@passover

Natürlich wird ermittelt, und das Verfahren eingestellt. Und ein Taschenmesser was nicht § 42a unterliegt muss man nicht begründen, und eine Mordwaffe wird es so oder so nicht. Wenn überhaupt eine KVmTF- bzw. eine TSwaffe

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Du hast erreicht was du wolltest, du hast die Lage deeskaliert. Vielleicht meinte er es nicht böse, aber Eigenschutz geht vor. Nimm wenn du was willst Pfefferspray mit, kein Messer zur zSV


Hellogf 
Fragesteller
 06.07.2021, 22:55

Was heißt zsv

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