Wie wird der Hausstand aufgeteilt bei Tod von Mutter und Erbausschlagung?

3 Antworten

Schlägst du das Erbe aus hast du natürlich auf nichts was ihr gehört Ansprüche. Hat sie dir natürlich vorher Dinge geschenkt hat das mit dem Erbe nichts zu tun weil es schon deines ist.


LSMCGangsta 
Fragesteller
 11.05.2024, 21:01

Aber wer legt denn fest was ihr gehört? Z.b gemeinsame Waschmaschine oder Kühlschrank

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Ich nehme an wenn deine Mutter noch was schreibt, dass sie dir das ganze Zeug schenkt - wird kein Hahn danach krähen sofern es kein verwertbares Vermögen darstellt.

Die Wohnung kannst du, wenn der Vermieter damit einverstanden ist, übernehmen, d.h. bekommst dann deinen eigenen Mietvertrag.

Vom Inventar gehört dir, was du ggf. nachweisen kannst, was dir gehört.

Aber sicher wird sich kein Gläubiger finden, der einen alten Kleiderschrank deiner Mutter zu Geld machen will.