Darf ich bevor ich das Erbe ausschlage, noch in die Wohnung meiner verstorbenen Mutter?

4 Antworten

Bei der Erbausschlagung wirst du darüber informiert, dass die Ausschlagung der Erbschaft unwirksam sein könnte, wenn aus dem Nachlass etwas empfangen wurde oder in sonstiger Weise über den Nachlass oder Teile davon verfügt wurde.

Das ist richtig, sobald du das Erbe, egal ob Geld oder Schulden, ausgeschlagen hast, darfst du nichts mehr nehmen, du hast mit den ganzen sterbefall nichts mehr zu tun. Auch falls jemand von dir Schulden des verstorbenen von dir eintreiben will, kannst du dies als gegenstandslos sehen und ihn auf die erben verweisen.

Du darfst aber, wenn du das Erbe ausschlägst, auch nichts mitnehmen.