Wohnung räumen Erbe ausschlagen?
Hallo,
wenn man das Erbe ausschlägt, darf man nicht die Wohnung räumen. Kann ich wenigstens persönliche Fotos von den Wänden mitnehmen oder überprüft der Nachlasspfleger das auch? ...
Danke..
2 Antworten
wenn du das Erbe ausschlägst, erbst du NICHTS. Du darfst also erst mal NICHTS nehmen, was dem Verstorbenen gehört hat.
Wenn ein Nachlasspfleger bestellt ist, kannst du mit dem aber bestimmt reden, dass du das eine oder andere Erinnerungsstück erhälst, solange das nicht verwertbar ist
Erinnerungsstücke kann man mitnehmen, wann sie kein besonderen Wert darstellen und sowieso in dem Müll wandern
Kann ich wenigstens persönliche Fotos von den Wänden mitnehmen
Nein, Du kannst aber mit dem Nachlassverwalter klären, ob er das zulässt, weil diese Bilder wohl kaum zu verwerten sein werden.
Nimmst Du die Bilder ohne seine Erlaubnis, könnte er auf den Gedanken kommen, dass Du auch Wertvolleres entwendet hast.