Erbausschlagung, was darf die Ehefrau von der gemeinsamen Wohnung behalten?

4 Antworten

Zunächstmal ist unbedinkt die Frist der Ausschlagung zu beachten. Diese beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Gründe der Berufung.

Meine Mama sowie die Kinder inkl. mir, wollen die Erbe ausschlagen.

Warum haben Sie das dann noch nicht getan ? Sie sollten das so schnell wie möglich tun.

aber darf meine Mutter weiterhin die Möbeln behalten?

Zunächstmal muß ihre Mutter da nix tun, d.h. die Möbel stehen da erstmal. Das was im Eigentum des Erblassers steht, kann der Erbe in den Falle das Land herausverlangen. Ihre Mutter ist dabei verpflichtet Auskunft darüber zu geben, was in der Wohnung Eigentum des Erblassers war. In der Regel wird das Land aber kaum Interesse an Ottonormalmöbeln haben, da sich diese nur sehr schwer verwerten lassen. Letztlich wird der Verwalter froh sein, wenn er von Ihrer Mutter dafür noch ein wenig Geld bekommt.

Interessant sind da eher Wertgegenstände und Autos.

Woher ich das weiß:Recherche
Sonne288 
Fragesteller
 20.05.2021, 10:15

die 6 Wochen frist ist uns bekannt, danke trotzdem fürs erwähnen.

wir haben es deswegen noch nicht ausgeschlagen, weil das Standesamt natürlich Ewigkeit gebraucht um Sterbeurkunde auszustellen und dies beim Amtsgericht zu melden.

Ich habe irgendwo etwas über Hausrat und „Voraus des Ehegatten“ §1932 BGB gelesen. Bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe: auch wenn die Ehegattin die Erbschaft ausschlägt, gehören die Haushaltsgegenstände die Ehefrau um eine angemessene Haushalt zu führen.
weiß eben nicht, ob ich es richtig verstanden habe.

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ichweisnix  20.05.2021, 10:17
@Sonne288
wir haben es deswegen noch nicht ausgeschlagen, weil das Standesamt natürlich Ewigkeit gebraucht um Sterbeurkunde auszustellen und dies beim Amtsgericht zu melden.

Sie brauchen keine Sterbeurkunde, die verlängert die Frist auch nicht ! Die Ausschlagung ist eine einseitige Willenserklärung vor dem Nachlassgericht. Den Voraus gibt es nur, wenn der Ehegatte gesetzlicher Erbe ist.

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Ich habe folgendes durch Recherche gefunden:

Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, so kommen Erben nachrangiger Ordnungen zum Zuge. Der Hausrat der Erblassers gehört dabei zum Nachlass, dieser steht nur dem Erben zu. Hausrat könnten Sie zwar in Besitz nehmen, müssen Ihn aber, wenn der Erbe nach Ihnen dies von Ihnen fordert, wieder herausgeben. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Fiskus Erbe wird, § 1936 BGB . Wird der Fiskus Erbe, was bei überschuldeten Nachlässen die Regel ist, wird der Hausrat zur Schuldentilgung eingesetzt. Ob nicht werthaltige Sachen an Sie herausgegeben werden, ist dann Entscheidung der mit der Verwaltung des Nachlasses befassten öffentlichen Stelle. Einen Anspruch hierauf haben Sie nicht.

Heißt im Klartext: Der Hausrat des Verstorbenen gehört auch zu dessen Nachlass. Schlägt man das Erbe aus, haben andere auf den Hausrat einen Anspruch. In diesem Fall erbt ja der Staat, weil alle anderen das Erbe ausschlagen.

Wie das nun ist, wenn die Eigentumsverhältnisse unklar sind, weiß ich nicht. Keiner (weder deine Mutter, noch der Staat) kann zweifelsfrei nachweisen, wem das Zeug gehört. Haben die Möbel keinen hohen Wert, wird der Staat wahrscheinlich darauf verzichten Anspruch zu erheben und alles deiner Mutter überlassen. Ist ein besonders wertvolles Möbelstück dabei, sieht das vielleicht schon anders aus.

Schlagt das Erbe erstmal aus, das wollt ihr ja so oder so. Ist der Hausrat nicht besonders wertvoll und wird von deiner Mutter auch noch benötigt, dann würde ich (sollte das Thema aufkommen) einfach behaupten, dass es schon ihr Eigentum war und nicht das ihres mannes. Sie kann es nicht beweisen, der Staat aber auch nicht. Und im Zweifel für den Angeklagten.

Ergänzend habe ich noch das hier gefunden:

In der Zugewinngemeinschaft wird vermutet dass, die Hälfte des Hausrates dem Erblasser gehörte. Es steht Ihnen aber frei das Gegenteil zu beweisen (beispielsweise durch Vorlage von Rechnungen).
Der Erbe kann von Ihnen als Erbschaftsbesitzer Herausgabe des hälftigen Hausrates verlangen. Nach Ihrer Schilderung wird wohl kein nahestehender Erbe gefunden, möglicherweise wird sogar der Fiskus erben. In diesem Fall ist es äußerst unwahrscheinlich, dass von Ihnen die Herausgabe verlangt wird. Sie sind nicht von sich aus verpflichtet diese Dinge herauszugeben.

Heißt in deinem Fall: Der Staat wird sich wahrscheinlich nicht für den Hausrat interessieren, sofern kein besonders wertvollen Stück darunter ist, bei dem sich der Auffand lohnt es einzufordern.

Nichts, es sei denn, es gehört ihr, und die Wohnung natürlich. Denn sie bleibt ja im Mietvertrag.

Und den Kindern steht das zu, was ihnen gehört.

Alles was Papas Sache ist, geht somit an den Staat, also Fingwer weg davon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sonne288 
Fragesteller
 20.05.2021, 09:51

War jetzt nicht hilfreich..

die Möbeln wurden über Jahre von meinen Eltern beide benutzt weil sie als Paar zusammengelebt haben. Wie soll jetzt nachgewiesen werden, welches Stuhl oder wem den Kühlschrank gehört?

ist mir schon klar, Papas Sachen gehören uns nicht aber da steht extra Möbeln! Bitte lesen dann antworten

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schleudermaxe  20.05.2021, 09:55
@Sonne288

Das verstehe ich nun nicht, wenn die Möbel Papa nicht (alleine) gehören, ist es ja auch kein Erbe.

Aber seine Hemden und Schuhe und die Geldbörse im Schrank werden kaum als Eigetum von den Kindern durchgehen, fürchte ich.

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Sonne288 
Fragesteller
 20.05.2021, 10:02
@schleudermaxe

Hemden, Schuhe, Geldbörse usw. ist uns momentan auch egal und ist auch nicht die eigentliche Frage. Es geht NUR UMS Möbeln. Die wurden gemeinschaftlich genutzt. Mal hat eben mein Papa für die Wohnung was gekauft, mal die Mama. Natürlich sind Rechnungen nicht vorhanden. Hat nun die Staat das recht auf den Möbeln?

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schleudermaxe  20.05.2021, 10:05
@Sonne288

Das verstehe ich jetzt nicht, in meiner Antwort steht doch (immer noch) es gehört ihr.

Gut, vielleicht hätte dazugehört, sie gehören ihr.

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Mein Beileid.

Die Schwierigkeit für alle Beteiligten ist, dass nicht mehr nachzuweisen ist, welche Möbel dem Vati gehört haben. Ich denke dass die Sachen auch verbraucht und ohnehin ohne großen Wert sind. Es wird sich dann wohl niemand darum kümmern.,