Muss ich die Verträge meiner verstorbenen Mutter kündigen, wenn ich das Erbe ausschlage??

7 Antworten

Sie können wenn Sie das Erbe ausschlagen die Verträge nicht kündigen, da Sie nicht Erbe und damit auch nicht der Vertragspartner sind.

Und wenn die Firmen mich anschreiben wegen nicht bezahlter Rechnungen dann schicke ich denen das Schreiben meiner Erbausschlagung?

Können Sie machen, müssen Sie aber nicht. Allerdings nur sofern an Sie persönlich addressiert. Post an die Tote dürfen Sie gar nicht öffnen, da es ja nicht Ihre Post ist.

Hier sollte man nur schauen, das es für den Briefträger ersichtlich ist, das die Person da nicht mehr wohnt, so das die Post an den Absender zurückgeht.

nein, wenn du ausschlägst, nicht

dann hast du damit gar nichts zu tun

nur wenn du annimmst, trittst du auch teilweise ein

ich dachte, deine mutter wäre im heim und dein vater hätte kohle?

wenn sie gütergemeinschaft haben, gehört 50% von allem ihr, dann würde ich nicht ausschlagen


lotterchen888 
Fragesteller
 16.02.2021, 21:20

Und wenn die Firmen mich anschreiben wegen nicht bezahlter Rechnungen dann schicke ich denen das Schreiben meiner Erbausschlagung?

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KevinvonNazaret  16.02.2021, 21:21
@lotterchen888

du kannst auch einfach gar nix machen, die wollen ja

dann klagen sie und das gericht weist die klage ab, weil formmangel

schuldner verstorben, kein erbe

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verreisterNutzer  16.02.2021, 21:27
@schleudermaxe

Soweit nachvollziehbar , machen Inkassos & Co. das dann über Adressermittlungsdienste und Familienhistorien .

Die sind da mitunter sehr pfiffig und kommen an spezifische Datensätze auch ran .

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schleudermaxe  16.02.2021, 21:29
@verreisterNutzer

Das macht kein Vertragspartner mit, nicht einmal die vom Strom.

Kein Geld, keine Glocken, Ende vom Lied.

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verreisterNutzer  16.02.2021, 21:44
@schleudermaxe

Ich rede davon , wie "DIE" an die Datensätze von TE selbst nach Erbausschlagung kommen .

Von Berechtigung rede ich dabei nicht .

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ichweisnix  16.02.2021, 21:41
wenn sie gütergemeinschaft haben, gehört 50% von allem ihr,

A priori ist die Ehe aber eine Zugewinngemeinschaft. Wenn der Vater das Erbe auch ausschlägt, ist er da auch raus. Den Zugewinnausgleich kann im Todesfalle nur der überlebende Ehegatte und nicht die Erben des verstorbenen Ehegatten verlangen.

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KevinvonNazaret  16.02.2021, 21:43
@ichweisnix

ich meinte jetzt, dass da erbmasse ist

fällt das nicht an den staat, wenn dann alle ausschlagen?

dann würde der vater doch 50% verlieren, oder?

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Du hast dann gar nichts mehr damit zu tun und jemand anderes wird Gesamtrechtsnachfolger. Somit obliegt es dann auch ihm die Verträge zu kündigen.

Wenn du nicht der Rechtsnachfolger deiner Mutter bist musst du dich auch nicht um die bestehenden Verträge kümmern. Mein Beileid.

Was sollte denn da zu kündigen sein?

Meine Vertragspartner heben nach Eingang einer Sterbeurkunde per Fax die Verträge auf und gut ist.

Das Guthaben geht aufs Konto zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

SaVer79  16.02.2021, 21:26

Das dürfte nur in den wenigsten Fällen so funktionieren, denn Verträge enden nur ausnahmsweise automatisch mit dem Tod

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schleudermaxe  16.02.2021, 21:48
@SaVer79

Ich kenne keine, die weitergeführt werden können, mit Adresse da oben kommt nicht an.

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SaVer79  16.02.2021, 21:52
@schleudermaxe

ich kenne ganz viele: Mietvertrag, Konten, Geldanlagen, Internet, Mobiltelefon, kfz-Versicherung, Abos.... Verträge und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen verschwinden nicht einfach! Da kommen dann nur noch mehr kosten dazu

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