Pflichtteilsanspruch trotz ausgeschlagenem Erbe?
Hallo zusammen,
Die familiäre Situation: Vater vor Jahren gestorben, Mutter war testamentarisch Alleinerbin ("Berliner Testament"). Drei Kinder (inkl. mir) als Nacherben, zwei Enkelkinder vorhanden.
Meine Fragen:
- Wenn ich das Erbe beim Tod meiner Mutter ausschlage, habe ich dann noch Anspruch auf den Pflichtteil aus dem Erbe meines Vaters als Nacherbe?
- Wenn ich mein Erbe ausschlage, rücken dann die Enkel in der Rangfolge nach oder sind diese automatisch sowieso bereits Erbe beim Tod Ihrer Oma?
Vielen Dank für Eure Zeit und Antworten.
1 Antwort
Soweit ich weiß hättest du den Pflichtteil aus dem Erbe deines Vaters nur bei dessen Tod einfordern können.
Jetzt geht es um das Gesamterbe deiner Mutter.
Zunächst mal erben die Kinder.
Du kannst z.B. erben und dann eine Schenkung an deine Kinder machen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Uli07
10.04.2024, 12:38
@derFragende917
Dazu kann ich dir nicht sagen. Ich empfehle dir einen Anwalt zu fragen oder in einem entsprechenden Forum nach Antworten zu suchen. Vielleicht gibt dir im Erbfall auch das zuständige Amtsgericht Auskunft?
Danke. Wie würdest du §2306 (2) BGB auslegen?