durch vorsätzliche lüge enterbt ?
Durch einen Zufall habe ich erfahren, dass mein Vater im Januar verstorben ist. Seine 3. Ehefrau mochte mich noch nie. Über den Tod wurde ich absichtlich nicht informiert.In seinem Testament log er vorsätzlich ( zweifelt die Vaterschaft an ) um mich zu enterben. 3 Ehefrau Alleinerbin . Wenn die stirbt, erben ihr Sohn Bastart , sowie meine 2 Halb Brüder aus 2. Ehe Er war mein leiblcher Vater, nie bezweifelt. Aber jetzt das 3. Frau Alleinerbin ist. Von meinem mir zustehenden Pflichtteil weiss ich. Mit so einer drastischen Lüge ist das Testament noch wirksam ? 2. Lüge , mein Vater besaß schon Haus und Grundstücke, nicht wie im Testament geschrieben, das von uns Eltern geschaffene Haus und Grundstücke bleibt unser Eigentum. Gelogenes Testament, dagegen kann ich doch die Wahrheit klarstellen ??? Wer weiss Bescheid ? Bitte um Hilfe !!! Lieben Dank> >
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4 Antworten
Er hat dich enterbt. Der Grund ist dabei Nebensache.
Du kannst natürlich das Testament anfechten. Dazu benötigst du aber einen Anwalt.
Schildere dem dein Problem und der wird dich dann dahingehend beraten.
Du kannst dennoch deinen pflichtteil einklagen, suche dir einen anwalt. Eine vaterschaft kann auch nach dem tode noch nachgewiesen werden mittels vaterschaftstest. Wenn er eingeäschert wurde kann man noch dna material von anderen personen mit denen er leiblich verwandt ist nehmen um eine verwandtschaft nachzuweisen. Das wäre allerdings auf richterlichen beschluss hin. Also so einfach geht das heutzutage nicht mehr einfach zu behaupten es sei nicht das kind von jemandem.
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erbschaftsteuerrecht/anfechtung-testament.html
Solltest dir dann wohl einen Anwalt nehmen
Tja, da zeigt sich wieder - beim Erben zeigen sich die wahren Züge :-)
Das hat keinen Einfluss. Der Grund warum er dich enterbt ist egal.
Vorsätzlich gelogen sein letzter Wille. Für die 3 Frau .. Menschen sind so
Das werde ich. Vorsätzlich gelogen, noch immer unfassbar für mich