Erbschaft / Schenkung?

4 Antworten

Wenn ihr vor 30 Jahren die Grundstücke erhalten habt, dann werden sie gar nicht mehr auf das Pflichtteil angerechnet, wegen der 10 Jahres Frist.

Wegen des falschen Betrages kannst du gar nichts machen, da diese Sache erledigt ist. Das hättest du wohl vor 30 Jahren klären müssen. Ist ja aber auch nicht nötig, da der Fall ja abgeschlossen ist.

Du würdest jetzt vom Pflichtteil also die Hälfte vom Drittel bekommen. Das muss aber beantragt werden, das bekommt man nicht automatisch.

Würde mit der damaligen Schenkung ein Erbvertrag gemacht? Wenn nicht, wird es nur als Schenkung gewertet, die jetzt keinen Einfluss mehr auf die Pflichtteilsansprüche hat.


juraerstie2019  08.09.2019, 15:13

Es kann eigentlich kein Erbvertrag sein. Die damalige Schenkung fand ja zwischen den Lebenden beteiligten statt und wurde auch vollzogen. Rechtsgeschäfte unter Lebenden haben im allgemeinen eigentlich keine unmittelbare erbrechtliche Wirkung.

Bin da aber auch nicht 100%ig im Thema um das nun vollständig ausschließen zu können.

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furbo  08.09.2019, 15:35
@juraerstie2019

Mit Erbvertrag meine ich eine vor einem Notar abgegebene Willenserklärung über die zukünftige erbrechtliche Behandlung der Schenkung. Sprich: Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen die Schenkung. Ist eigentlich üblich bei vorzeitiger Auszahlung der Erbschaft.

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juraerstie2019  08.09.2019, 15:40
@furbo

Ist das dann ein „Erbvertrag“? Also ein Vertrag ist es auf jeden Fall, nur das assoziier ich nicht mit einem Erbvertrag, welcher eben wirklich Wirkung nach derm Tod hat.

Aber ich bin eben wirklich nicht so belesen im Erbrecht, sodass ich Sachen hier vollkommen ausschließen könnte. Zumindest klingt es so für mich -bis auf das Wort Erbvertrag- plausibel. Wirst da schon recht haben.

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furbo  08.09.2019, 16:41
@juraerstie2019

Ich bin auch nicht so bewandert im Erbrecht, kann nur auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

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Firestone39 
Fragesteller
 08.09.2019, 18:41

Nein es wurde kein Erbvertrag gemacht.

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furbo  08.09.2019, 19:02
@Firestone39

Tja... dann sind die 60.000 € "außen vor". Sie dürften ein simples Geschenk sein, das sich hinsichtlich der mittlerweile vergangenen Zeit nicht auf einen evtl. Pflichtteil auswirkt. Nur die ersten10 Jahre nach der Schenkung sind relevant.

Ihr seid drei Geschwister, jedes dürfte zum einem Drittel erbberechtigt sein. Da ihr im Testament nicht aufgeführt seid, wäre euer Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also 200.000/3/2 € = 33.333 € pro Pflichtteilsberechtigter.

Aber, wie oben beschrieben, habe ich nicht allzuviel Ahnung von Erbrecht, eher nur rudimentäres Wissen. Du solltest so oder so einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Erstmal nur eine Beratung, so teuer ist die nicht.

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Du kannst das Testament anfechten. Wird dann ein langer Rechtsstreit mit deinen Geschwistern...


wilees  08.09.2019, 14:07

30 Jahre zurückliegende Schenkungen haben keinen Einfluss auf das heutige Testament.

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Das im Testament angegebene Gesamtvermögen ist unerheblich. Das Testament kann ja bereits älter sein.

Die Begründung soll vielleicht der Versuch sein, dich und den Bruder zu trösten. (= Ich mache sie zur Alleinerbin, weil ihr damals die Grundstücke bekommen habt)

Für die Berechnung des Pflichtteil ist das bereinigte Nachlassvermögen am Todestag entscheidend.

Die Grundstücke würden dann eine Rolle spielen, wenn ihr euch-laut Testament- eine evtl in den Jahren eingetretene Wertsteigerung der Grundstücke anrechnen lassen müsstet. > In dem Fall solltest du zum Anwalt.

Will die Schwester euch die Grundstücke noch vom bereinigten Wert abziehen > solltest du ebenfalls zum Anwalt.

Hier muss das Testament im Gesamten dann ausgelegt werden, hat mit der 10- Jahres Frist eher wenig zu tun, sondern mit dem tatsächlichen Wunsch des Vaters.