Erbschaft?

4 Antworten

Nein, kannst du nicht einsehen und das ist auch gut so.

Wenn du deine Mutter nicht schlägst, dann wird deine Mutter das wissen. Da nur sie ein Testament errichten kann, hat es keinerlei Relevanz was deine Geschwister sagen.
Und nein, am Testament hast du nichts verloren. Abgesehen davon, dass das Testament vollkommen unproblematisch ist, weil ihr einfach nur Aktienanteile erben werdet. Da wird kein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil vererbt, sondern nur schlichte Wertpapiere. Sind aber schön zu bewerten.

Die AG ist eine eigene juristische Person und mit dem Tod der Mutter bleibt sie bestehen. Insofern ist auch die Aussage 'meine Mutter hat eine Aktiengesellschaft' irgendwie ziemlich unpassend, denn eigentlich hat deine Mutter 'nur' ANTEILE an einer Aktiengesellschaft.

Anzeigen würde ich die Geschwister natürlich dennoch.

Und nein, das Testament kannst du selbst nicht einsehen. Ggf. kann deine Mutter es auf Wunsch einsehen lassen, wenn es allerdings in amtlicher Verwahrung liegt, dann würde ich das sein lassen, denn das könnte durch Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung je nach Errichtung unwirksam werden.

siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:02

Vielen Dank für die Antwort

2

Am besten sofort zum Rechtsanwalt gehen und Anzeige wegen Verleumdung und, falls es überall herum erzählt wird, auch wegen Rufmord erstatten, damit du später Beweise in der Hand hast, dass man versucht hat dich als erbunwürdig aussehen zu lassen.

BeviBaby  08.12.2021, 21:50

Rufmord gibt es nicht. Es gibt Verleumdung und üble Nachrede.

1
BeviBaby  08.12.2021, 21:52
@AusMeinemAlltag

Ne, Verleumdung ;)

Üble Nachrede ist, wenn jemand über einen anderen ehrverletzende Sachen behauptet, die nicht erwiesenermaßen wahr sind. Verleumdung ist, wenn man über jemanden ehrverletzende Tatsachen behauptet, die erwiesenermaßen unwahr sind ;)

1
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 21:55

Ja, ich befürchte, dass das der Plan meiner Geschwister ist, dass ich erbunwürdig bin.

2
BeviBaby  08.12.2021, 22:05
@siebi160

Also ich weiß ja nicht in welchem Land du wohnst... aber in Deutschland wäre 'Mutter verprügeln' soweit ich weiß auch kein Erbunwürdigkeitsgrund. Abgesehen davon, dass man sowas erstmal NACHWEISEN müsste...

1
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:09
@BeviBaby

Ich bin aus der Schweiz. Meine 2 Schwestern und der Schwager sucht überall Gründe und Beweismaterial, dass es doch so ist. Er bringt auch immer Fotos der "verprügelten" Mutter zur Polizei.

1
BeviBaby  08.12.2021, 22:12
@siebi160
1. wer vorsätzlich und rechtswidrig den Tod des Erblassers herbeigeführt oder herbeizuführen versucht hat;
2. wer den Erblasser vorsätzlich und rechtswidrig in einen Zustand bleibender Verfügungsunfähigkeit gebracht hat;
3. wer den Erblasser durch Arglist, Zwang oder Drohung dazu gebracht oder daran verhindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder zu widerrufen;
4. wer eine Verfügung von Todes wegen vorsätzlich und rechtswidrig unter Umständen, die dem Erblasser deren Erneuerung nicht mehr ermöglichten, beseitigt oder ungültig gemacht hat.

Das sind die Erbunwürdigkeitsgründe in der Schweiz.

Mutter verprügeln ist also nicht dabei.

Und wie gesagt... ich würde zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. 303 StGB wegen falscher Anschuldigung (nach Schweizer Strafrecht).

Und die Schwestern, die versuchen die Mutter zu beeinflussen vielleicht mal daran erinnern, dass genau DAS, wenn man arglistig täuscht (und das liegt vor wenn sie die Mutter mit Lügen dazu bringen ein neues Testament zu erstellen) und da dann ein Testament raus folgt DURCHAUS einen Erbunwürdigkeitsgrund darstellt.

1
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:15
@BeviBaby

Wow. Vielen Dank für die Tipps. Ich habe grosse Sorgen wegen der Erbschaft, obwohl die Mutter noch lebt. Sie wollen mir die Erbschaft strittig machen, rennen immer zur Polizei. Einmal hat sich meine Mutter mit dem Gehstock verletzt. Anschliessend fuhr meine Schwester 2 Tage später zur Polizei.................. Am 23.11. hatte ich eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft zusammen mit meiner Mutter. Ich hoffe, dass dies nun endlich zum Abschluss kommt und die Vorwürfe aufhören. Meine Mutter hat ein ziemlich grosses Vermögen zu vererben.

0
BeviBaby  08.12.2021, 22:21
@siebi160

Wie gesagt, das beste ist einfach zur Polizei zu gehen, entsprechend Gegenanzeige zu stellen usw. usw.

Wenn die Schwester nichts beweisen kann, dann hat sich die Sache eigentlich. Ein Testament, das deine Mutter errichtet und darin IRGENDWIE anklingen lässt, sie würde dich enterben, weil du sie geschlagen hättest, würde ich an deiner Stelle auch nach ihrem Tod entsprechend anfechten. Ich weiß nicht wie es im Schweizer Erbrecht ist (es gibt hier auf der Seite so eine aus der Schweiz, die ANGEBLICH Jura studiert, die wüsste es, falls sie denn tatsächlich studiert, eventuell besser) aber im Deutschen Erbrecht gibt es die Möglichkeit der Anfechtung wegen Täuschung durch einen Dritten und es gibt auch die Möglichkeit der Anfechtung aufgrund eines Motivirrtums.

Also selbst wenn die Mutter überzeugt sein sollte, dass du sie verprügelt hast und dich daraufhin enterbt, wäre, wenn es im Schweizer Recht ein entsprechendes Pendant gibt, deine Chance die Sache als Motivirrtum anzufechten mit der Begründung hätte deine Mutter gewusst dass du sie nicht schlägst (was du dann natürlich beweisen müsstest) hätte sie so nie testiert m.E. nach eigentlich ganz gut.

Nebenbei... es wäre auch egal ob sie ein großes Vermögen zu vererben hat oder nicht, das gilt für jeden gleich.

0
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:25
@BeviBaby

Ja, aber das Testament anzufechten bedeutet, viel Geld ausgeben zu müssen mit einem Anwalt und dass dann ein riesiger und vielleicht jahrelanger Erbstreit losgeht.

0
BeviBaby  08.12.2021, 22:28
@siebi160

Naja... wenn es WIRKLICH um so viel Geld geht, wie du es hier beschreibst, dann wäre es für mich keine Frage ein eventuelles Testament auch anzufechten, vor allem wenn deine Chancen doch relativ gut stehen, solltest du sie wirklich nicht schlagen und das auch nachweisen können (bzw. sollten deine Geschwister nicht nachweisen können; DASS du sie geschlagen hast).

0
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:28
@BeviBaby

"hätte sie so nie testiert m.E. nach eigentlich ganz gut". Was bedeutet dieser Satz?

0
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:31
@BeviBaby

Also nicht soviel Geld, aber doch einiges, darum wird ja auch jetzt schon gestritten. Ich versuche jetzt alles, um etwelche Vorwürfe (von der Nachbarschaft oder im Dorf) zu umgehen. Eine Schwester wohnt mit ihrem Mann im gleichen Dorf, darum ist das Geschwätz auch so gross.

0
BeviBaby  08.12.2021, 22:33
@siebi160

Der Motivirrtum im Deutschen Erbrecht... eigentlich alle Irrtümer, die als Anfechtungsgrund gelten, setzen sich aus zwei 'elementen' zusammen, wenn man sie Prüft. Einerseits der Irrtum an sich und andererseits die Kausalität.

Kurz gesagt: Irrtum ist : Sie geht davon aus, dass du sie schlägst obwohl dem nicht so ist.

Die Kausalität wiederum stellt die Frage: Hätte sie anders testiert, wenn sie davon GEWUSST hätte, dass du sie nicht schlägst, was ja der Wahrheit entspricht.

Kurz gesagt: Hätte dieser Irrtum nie bestanden, hätte sie dann das Testament so verfasst, ja oder nein?

0
BeviBaby  08.12.2021, 22:34
@siebi160

Naja, du schreibst von einem 'ziemlich großen Vermögen'. Bei ziemlich großen Vermögen würde ich natürlich vor Gericht ziehen... vor allem wenn meine Chancen gut stehen

0
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:38
@BeviBaby

Ja, ich bin gespannt was da eines Tages auf mich zukommt. Mein Vater hätte in der Erbschaft ganz anders reagiert. Meine Mutter möchte gar nichts weitervererben.

0
Undertaker991  21.07.2022, 04:16
@siebi160

Du kennst das Testament doch gar nicht. Vielleicht erbst du nur einen Pflichtanteil, weil der Rest an eine Stiftung geht?

0
Kann man mich deswegen enterben?

Nein

Kann ich das Testament einsehen

Nein nur wenn es deine Mutter erlaubt. Es ist völlig egal was deine Mutter vererbt.

Ich will nicht, dass diese Intrigenwirtschaft mich enterbt

Das Testament kann nur deine Mutter ändern .

siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 21:56

Ja, aber meine Mutter ist labil und meine Schwester könnte sie beeinflussen. Meine Mutter ist teilweise boshaft gegen mich.

0
BeviBaby  08.12.2021, 22:06
@siebi160

Hm... du weißt aber schon, dass eine arglistige Täuschung des Erblassers, durch die durch einen potentiellen Erben eine neue Verfügung von Todes wegen initiiert wird, ein Erbunwürdigkeitsgrund ist, oder?

Abgesehen davon, dass das Testament dann auch Anfechtbar wäre.

0
siebi160 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:10
@BeviBaby

Ich verstehe den Kommentar nicht ganz. Was heisst das, dass meine Schwester meine Mutter nicht einfach so beeinflussen kann?

0
BeviBaby  08.12.2021, 22:13
@siebi160

Das heißt, dass, wenn deine Schwestern der Mutter einreden du würdest sie schlagen und die Mutter daraufhin neu testiert, ein Erbunwürdigkeitsgrund seitens der Schwestern vorliegen würde wegen arglistiger Täuschung zwecks neuer Testamentserrichtung.

0