Was geschieht mit Sauerstoffgerät und anderen Hilfsmittel nach Erbausschlagung?
Hallo
Was geschieht mit den Hilfsmitteln nach Erbausschlagung? Habe mit einer Vollmacht bei der Krankenkasse damals alles für meine Mutter organisiert und bestellt. Nun höre ich das ich die Wohnung nach Erbausschlagung nicht mehr betreten darf. Wie bekommen nun die Firmen ihr geliehenes Eigentum (Sauerstoffkonzentrator, Badewannenlift und Rollator) zurück?
3 Antworten
Du hast die besagten Sachen ja nur organisiert. Sie "gehören" deiner Mutter.
Da sie nur geliehen sind, muss der Erbe/der Staat sich darum kümmern.
Du bist da raus, da die Sachen ja nicht für dich sind.
Das solltest du mit den Erben besprechen oder mit einem Anwalt. Auch die Erben müssen es zurückgeben, da es nicht ihr Eigentum ist, da nur geliehen.
Natürlich nur, wenn es noch andere Erben gibt.
Wenn es noch Erben geben sollte und es zum Streit kommt. War nur ein Rat oder Hinweis.
Die Firmen müssen sich an diejenigen wenden die Zugang zur Wohnung haben.
warum Geld für einen Anwalt ausgeben?