Muss ich Krankenhaus Rechnung bezahlen obwohl das Erbe ausgeschlagen wurde?

4 Antworten

Diese Kosten gehören zu den Kosten der Beerdigung - die hast Du zu tragen.

Ja, also die Krankenhauskosten und Bestattungskosten bleiben an dir hängen wenn du die einzige Tochter bist. Das hat mit dem Erbe nichts zu tun, beim Erbe geht es um die Hinterlassenschaften, Wertgegenstände aber auch Schulden.

Ja, diese Kosten hast du zu tragen, die gehören zum Sterbefall und werden auch oft über den Bestatter abgewickelt. Das Ausstellen des Totenscheines ist keine Leistung der Krankenkasse und damit zusammenhängende Verwaltungsangelegenheiten auch nicht.

Diese Rechnung musst du noch begleichen.