Wer muss das Begräbnis bezahlen?
Meine Schwester lebt mit ihrem Freund in seinem Haus und Sie pflegt Ihn.( Pflegestufe 1) Sie sind nicht verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder.Er hat aber einen erwachsenen behinderten Sohn (von einer anderen Frau) der in einer Wohnung lebt. Sie haben nur die Sozialhilfe weil Sie beide arbeitsunfähig sind.Wer muss das Begräbnis bezahlen Ihr Lebensgefährte stirbt? Kann ja nicht sein das Sie das alleine zahlen muss obwohl Sie nicht mal etwas erbt ?
4 Antworten
Bestattungspflicht obliegt den näheren Verwandten. Sind keine zu ermitteln zahlt das Sozialamt eine schlichte Bestattung
Deine Schwester muss überhaupt nichts bezahlen. Bestattungspflichtig ist der Sohn. Ist er nicht geschäftsfähig und steht unter Betreuung, muss der Betreuer die Bestattung in die Wege leiten. Fehlen die finanziellen Mittel, muss ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Nein, sie ist nicht beteiligt. Muss aber damit rechnen, aufgefordert zu werden, binnen 30 Tagen auszuziehen, da nicht verheiratet- wenn er kein Testament errichtet mit einem Wohnrecht für sie.
Nein, eben nicht: Je nachdem gewährt § 1969 BGB insbesondere Bewohnern, die keine Erben sind, nur eine kurze Schonfrist. Dieser regelt den sogenannten Dreißigsten und verpflichtet Erben dazu, Familienangehörige des Erblassers, die zur Zeit seines Todes zu seinem Hausstand gehörten, in den ersten 30 Tagen (daher Dreißigster) nach dem Tod des Partners im selben Umfang wie dieser Unterhalt zu gewähren und die Benutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen zu gestatten. Als Familienangehörige gelten dabei nach Ansicht einiger Gerichte auch nichteheliche Lebensgefährten, sofern sie in einem eheähnlichen Verhältnis mit dem Erblasser zusammengelebt haben (OLG Düsseldorf, Az.: 21 U 120/82). Anders als der Vermieter beim bereits dargestellten Eintrittsrecht in Mietverhältnissen kann der Erblasser den Dreißigsten im Rahmen der Erbschaft abweichend regeln.
Und das bedeutet wiederum: die Erben können zu Auszug zum Ende dieser 30- Tage -Frist auffordern. Es sei denn es gab einen Mietvertrag.
Das Sozialamt. Da gibts aber nur eine Einäscherung auf der grünen Wiese für 800 Euro.
Das fällt in die Erbmasse. Erbe wird wohl der Sohn sein. Der ist auch derjenige, der bestattungspflichtig ist.
@Etain120:
Das stimmt so nicht. Eine anonyme Feuerbestattung kommt als günstigste Bestattung zum Tragen, wenn das ORDNUNGSamt eingreifen muss. Das Sozialamt unterstützt durchaus eine "angemessene" Bestattung. Das kann auch eine Erdbestattung sein. Und ein Grab, das selber gepflegt wird.
sie hat die normale Kündigungsfrist für das Haus und das ist deutich länger als 30 Tage