Wer muss das Begräbnis bezahlen?

4 Antworten

Bestattungspflicht obliegt den näheren Verwandten. Sind keine zu ermitteln zahlt das Sozialamt eine schlichte Bestattung

Deine Schwester muss überhaupt nichts bezahlen. Bestattungspflichtig ist der Sohn. Ist er nicht geschäftsfähig und steht unter Betreuung, muss der Betreuer die Bestattung in die Wege leiten. Fehlen die finanziellen Mittel, muss ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, sie ist nicht beteiligt. Muss aber damit rechnen, aufgefordert zu werden, binnen 30 Tagen auszuziehen, da nicht verheiratet- wenn er kein Testament errichtet mit einem Wohnrecht für sie.

hilflos99  18.12.2022, 11:17

sie hat die normale Kündigungsfrist für das Haus und das ist deutich länger als 30 Tage

0
sassenach4u  18.12.2022, 15:01
@hilflos99

Nein, eben nicht: Je nachdem gewährt § 1969 BGB insbesondere Bewohnern, die keine Erben sind, nur eine kurze Schonfrist. Dieser regelt den sogenannten Dreißigsten und verpflichtet Erben dazu, Familienangehörige des Erblassers, die zur Zeit seines Todes zu seinem Hausstand gehörten, in den ersten 30 Tagen (daher Dreißigster) nach dem Tod des Partners im selben Umfang wie dieser Unterhalt zu gewähren und die Benutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen zu gestatten. Als Familienangehörige gelten dabei nach Ansicht einiger Gerichte auch nichteheliche Lebensgefährten, sofern sie in einem eheähnlichen Verhältnis mit dem Erblasser zusammengelebt haben (OLG Düsseldorf, Az.: 21 U 120/82). Anders als der Vermieter beim bereits dargestellten Eintrittsrecht in Mietverhältnissen kann der Erblasser den Dreißigsten im Rahmen der Erbschaft abweichend regeln.

0
sassenach4u  18.12.2022, 15:02
@sassenach4u

Und das bedeutet wiederum: die Erben können zu Auszug zum Ende dieser 30- Tage -Frist auffordern. Es sei denn es gab einen Mietvertrag.

0

Das Sozialamt. Da gibts aber nur eine Einäscherung auf der grünen Wiese für 800 Euro.

AbbyAaliyah  15.12.2022, 21:38

@Etain120:

Das stimmt so nicht. Eine anonyme Feuerbestattung kommt als günstigste Bestattung zum Tragen, wenn das ORDNUNGSamt eingreifen muss. Das Sozialamt unterstützt durchaus eine "angemessene" Bestattung. Das kann auch eine Erdbestattung sein. Und ein Grab, das selber gepflegt wird.

0