wie weit darf ich fahren?

3 Antworten

Du kannst damit durch die GANZE Republik, aber NUR mit Nahverkehrsmitteln fahren: Wenn ich beispielsweise von Hannover nach Berlin fahren wollte, müßte ich einige Umsteigebahnhöfe einplanen, um mit Kaputtenausweis und Wertmarke ans Ziel zu kommen. Ob ich das dann mit Schienenfahrzeugen oder Bussen schaffe, ist letztlich egal.

Hallo josy1982,

Sie schreiben:

wie weit darf ich fahren?<

Antwort:

Siehe hierzu z.B. unter folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Bef%C3%B6rderung

Auszug:

Verkehrsmittel für die Freifahrtberechtigung:

Der Schwerbehindertenausweis mit Freifahrtberechtigung berechtigt zur kostenfreien Nutzung von:

  • Eisenbahnen des Nah- und Regionalverkehrs (Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE), S-Bahn und NE-Bahnen)

  • Linienbussen

  • Schul-, Berufs-, Markt- und Theaterbussen

  • Straßenbahnen

  • Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen

  • Übersetzfähren

  • Sammeltaxis, wenn die Beförderungsbedingungen einen Ausstieg außerhalb der Haltestellen nicht gestatten oder dies erst außerhalb einer Ortschaft gestattet ist (in dem Fall Freifahrt nur bis zur letzten Ortshaltestelle).

Die Freifahrtberechtigung gilt seit dem 1. September 2011 bundesweit.

Die bis dahin bestehenden Entfernungsbeschränkungen im Netz der Deutschen Bahn sind seitdem entfallen.

[1] Einige Verkehrsverbünde, die Gebiete im angrenzenden Ausland bedienen, gestatten auch dort die unentgeltliche Beförderung.

Verkehrsunternehmen, die mittels Fahrgastzählung nachweisen können, dass die Mehrzahl ihrer Fahrgäste weiter als 50 km fährt, können für die betroffenen Strecken von der Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung befreit werden.

Bitte lesen Sie ggf. unter obigem Link weiter!

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke. Ich verstehe nicht wie weit ich fahren kann erst lese ich bundesweit aber dazu taucht immer das Wort Nahverkehr auf. Vielleicht kann mich jemand aufklären<

Antwort:

Im Zweifelsfall gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei den in Frage kommenden Verkehrsbetrieben nachfragen und sich schriftliche Bestätigungen einholen!

Dies ist heutzutage relativ unkompliziert möglich, indem Sie per Google die Kontaktmöglichkeiten ermitteln und sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen.

Bei der Deutschen Bundesbahn gibt es hierfür die Moblitätszentrale, siehe bitte unter folgendem Link:

google>>bahn.de/p/view/service/barrierefrei/uebersicht.shtml

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

Du kannst alle Bahnen nutzen außer IC und ICE (dies wäre der Fernverkehr), allerdings kannst Du auch mit Regionalbahnen quer durch Deutschland fahren, dies dauert aber dann dementsprechend länger als mit IC und ICE.