Wie viel Sozialstunden muss ich machen, bei einer Geldstrafe von 148€?

5 Antworten

Wenn du eine Geldstrafe bekommen hast, bist du wohl volljährig, denn nach Jugendstrafrecht werden normalerweise keine Geldstrafen verhängt. Und wenn du volljährig bist, kann dir die Meinung deiner Eltern dazu egal sein.

Wofür hast du die Geldstrafe erhalten?

Gut zu wissen:

  • Die Höhe einer Geldstrafe errechnet sich aus dem Einkommen des Straftäters.
  • Alternativ zur Geldstrafe wird ersatzweise Freiheitsentzug beschlossen.
  • Die Dauer der Haft wird in Tagessätzen bestimmt.

So wird der Tagessatz berechnet:

Monatseinkommen / 30 Tage = 1 Tagessatz.

Beispiel:

Angenommen du verdienst 1.200,- EUR netto im Monat.

So liegt dein Tagessatz bei 40,- EUR (1.200,- €/ 30 Tage = 40,- €/Tag).

Hält nun der Richter einen Knastaufenthalt von 6 Wochen für angemessen, kann die Strafe unter gewissen Voraussetzungen auch zur Bewährung oder als Geldstrafe verhängt werden.

6 Wochen = 45 Tagessätze a 40,- EUR ergibt eine Geldstrafe von 1.800,- EUR.

Teile (Tagessätze) der Geldstrafe, die bereits bezahlt wurden, werden in Abzug gebracht.

Die Bewährungsstrafe, wie auch die Geldstrafe können widerrufen werden.

  • Bewährungswiderruf: Strafe muss abgesessen werden.
  • Wird die Geldstrafe nur teilweise oder gar nicht bezahlt, wird ein Haftbefehl beantragt.

Wenn du minderjährig bist und über kein Einkommen verfügst, werden vom Jugendgericht Sozialstunden, statt Geldstrafe verhängt.

Die Aussage: Ich hab eine Geldstrafe von 148€ . ist unvollständig. Vielleicht kannst du den Sachverhalt etwas detaillierter beschreiben?!

Ja moment, wenn die Eltern das wollen, dann müssen sie auch die Strafe zahlen, oder kam das vom Gericht???

Bitte mehr Infos, sonst kann man die Frage nicht beantworten!

Wie abarbeiten? Hattest du denn die Option zu Sozialstunden? Wenn nein, dann geht das nicht

Gibt keine Wahlmöglichkeit, wäre ja noch schöner!