Wie verhalte ich mich, wenn ich das Martinshorn eines Krankenwagens höre?

10 Antworten

§38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), das sogenannte Wegerecht von Einsatzfahrzeugen, lautet: "blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist um... Es ordnet an: alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"!.

"Sofort" bedeutet sofort, auch nach der gerichtlichen Rechtsprechung. Man muss demnach unverzüglich Platz machen, wenn dies ohne eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern möglich ist. Man darf und muss dazu ggf. auch selber von den Vorschriften der StVO abweichen, so zum Beispiel auf den Gehweg ausweichen, sofern dies ohne Gefährdung von Fußgängern möglich ist. Auch darf man an Ampelkreuzungen bei Rotlicht vorsichtig die Haltelinie überfahren, sofern dies zum Platz schaffen erforderlich und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, spätestens dann also, wenn der Querverkehr das Einsatzfahrzeug bemerkt hat und zum Stillstand gekommen ist. Sollte es tatsächlich erforderlich sein, bis zu einer geeigneten Stelle zum Platz schaffen vor dem Einsatzfahrzeug herzufahren, so darf man selber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit angemessen überschreiten. Auf eventuellen Blitzerfotos, ist das Einsatzfahrzeug i.d.R. erkennbar, jedoch sollte man sich wenn möglich Datum, Uhrzeit, Ort und zumindest die Hilfsorganisation aufnotieren, besser noch mit dem amtlichen Kennzeichen und/ oder dem Funkrufnamen, um bei einem Bußgeldbescheid schneller Widerspruch dagegen einlegen zu können. Einsatzfahrten, sind immer bei der Leitstelle hinterlegt und lassen sich somit im Nachhinein überprüfen. Wenn man jedoch die Daten nicht hat, dann dauert das dementsprechend länger.

Mfg

Du machst dem RTW so früh und so viel wie möglich Platz. Dabei achtest du darauf, weder dich noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden und den RTW zu behindern.

Wer aus Unsicherheit oder Angst vor dem Knöllchen den Krankenwagen behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und das wird teuer.

Du machst Platz, egal ob Bordstein, Kreuzung, Ampel, oder sonstiges. Man muss nur darauf achten niemanden zu gefährden, alles andere, ob geeigneter Platz oder nicht, ist in dem Moment komplett unwichtig. Wenn ein Rettungswagen mit Sirene durch will, zählt jede Sekunde. Wenn Du z.B. die Haltelinie an einer roten Ampel überfahrst und geblitzt wirst, ist das kein Grund zu Aufregung. Du erhältst kein Bußgeld. Erstens sehen die den Rettungswagen auf dem Blitzerfoto und zweitens, kannst Du das Kennzeichen des Rettungswagens angeben, dann wird das sofort fallen gelassen. Du darfst nur nicht über die komplette Kreuzung fahren, sondern musst warten, bis es grün wird. Die hinter Dir, werden Dir dann schon mit Lichthupe Bescheid geben, bzw. siehst Du das meistens auch an der Fußgängerampel.

Aber egal wie, kommt ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene, macht man auf der Stelle Platz.

Die nächste geeignete Ausweichmöglichkeit aufsuchen - je nach Straßenlage kann es vollkommen reichen, einfach nur rechts ran zu fahren, hier darf man auch ausnahmsweise mal auf Rad-/Fußweg ausweichen, sofern man dort niemanden gefährdet, mit ein wenig Überblick findet sich meist in sehr überschaubarer Distanz eine Möglichkeit. Aber: Wenn es wirklich nichts gibt, dann lieber zügig weiterfahren als langsam vor dem RTW tuckern, weil man eine Ausweichmöglichkeit sucht.

Ich setze den Blinker rechts, damit der Fahrer des RTW sieht, dass ich ihn wahrgenommen habe und suche eine geeignete Stelle zum Halten, zur Not fahr ich einfach nur so weit wie möglich rechts. Reicht meistens schon