Wie umgehe ich das Bußgeld fürs Schwarzfahren?
Hey, als ich heute mit einem Freund in der S-Bahn saß, wurden wir kontrolliert. Sein Schülerticket ist jedoch erst eine Station weiter erst gültig gewesen. Die Kontrolleurin wollte dann seine Personalien und nun muss er innerhalb der nächsten zwei Wochen 60€ Strafe bezahlen. Meine Frage ist also, ob man dagegen irgendetwas tun kann, da es sich ja nur um Unwissenheit handelt und er dachte sein Schülerticket war bereits gültig. Ich danke euch schonmal im Vorraus für alle Antworten! "Nächstes Mal informieren und ein Ticket kaufen" könnt ihr euch aber sparen, da ich nur auf hilfreiche Antworten hoffe.
Wie alt bist Du?
Ich bin unter 18, aber mein Freund mit dem Ticketvorfall ist bereits über 18.
8 Antworten
wenn man die Fahrkarte schon nutzt sollte man wissen in welchem Bereich diese auch gültig ist und dafür die Person selbst zuständig.
sie war halt außerhalb des Geltungsbereichs, das wird Sie zahlen müssen
Irgendwie fehlt da ein Stückchen die Logik. Er hat ein Ticket, aber das ist erst ab der nächsten Station gültig............................
Wieso ist er mindestens schon eine Station früher im Zug? Ich nehme an das dies sicherlich normal ist und eher eine Ausnahme. Also weiß er doch ab wann seine Karte gültig ist.
Es sei denn, die wurde bewusst falsch gekauft um Geld zu sparen, dann ist es auch kein Versehen.
Er soll zahlen und gut ist. Er hat´s versucht und wurde erwischt. So ist das halt.
Es handelt sich dabei um ein Schülerticket, welches dazu dient das er als Abiturient jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommt und dieses ist anscheinend nur für bestimmte Bereiche gültig,
Ja, das habe ich mehr oder weniger angenommen.
welches ihm aber nicht bewusst war.
Sorry,aber das ist doch nicht logisch. Immerhin muss er doch beim beantragen oder kaufen angeben, von wo nach wo.
Und als Abiturient kann man so viel Wissen erwarten oder?
Naja, bei uns werden die Busausweise von den Schulen beantragt. Wir müssen lediglich unseren Wohnort angeben, aber ich habe es jetzt auch nicht nötig mich zu rechtfertigen.
Wieso du, ich dachte ein Kumpel von dir...... Ist schon schlecht, wenn man nicht mehr weiß, wem man was erzählt. :)
Nein. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. „Ach ich wusste nicht, dass man nicht gratis von Hamburg nach München mit der Bahn fahren kann“ oder „Ach ich wusste nicht, dass man nicht 100km/h vor dem Kindergarten fahren darf“ sind genauso schlechte Ausreden die nicht klappen.
Wenn man sich nicht informiert, muss man danach halt Lehrgeld zahlen, so ist das Leben.
Falls der unter 18 ist:
An die zuständige Stelle einen formlosen Dreizeiler mit Widerspruch
Als Erwachsener kommt man nicht drumrum
Nein, kannst du nicht. "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht", wie es so schön heisst.
Es handelt sich dabei um ein Schülerticket, welches dazu dient das er als Abiturient jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommt und dieses ist anscheinend nur für bestimmte Bereiche gültig, welches ihm aber nicht bewusst war. Es ist eben nur eine Plastikkarte mit einem Bild drauf und einer Nummer, ohne jegliche Informationen wie das Ticket einsetzbar ist.