Wie umgehe ich das Bußgeld fürs Schwarzfahren?

superseegers  06.09.2023, 15:15

Wie alt bist Du?

69user69351 
Fragesteller
 06.09.2023, 19:18

Ich bin unter 18, aber mein Freund mit dem Ticketvorfall ist bereits über 18.

8 Antworten

wenn man die Fahrkarte schon nutzt sollte man wissen in welchem Bereich diese auch gültig ist und dafür die Person selbst zuständig.

sie war halt außerhalb des Geltungsbereichs, das wird Sie zahlen müssen

Irgendwie fehlt da ein Stückchen die Logik. Er hat ein Ticket, aber das ist erst ab der nächsten Station gültig............................

Wieso ist er mindestens schon eine Station früher im Zug? Ich nehme an das dies sicherlich normal ist und eher eine Ausnahme. Also weiß er doch ab wann seine Karte gültig ist.

Es sei denn, die wurde bewusst falsch gekauft um Geld zu sparen, dann ist es auch kein Versehen.

Er soll zahlen und gut ist. Er hat´s versucht und wurde erwischt. So ist das halt.

69user69351 
Fragesteller
 06.09.2023, 19:18

Es handelt sich dabei um ein Schülerticket, welches dazu dient das er als Abiturient jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommt und dieses ist anscheinend nur für bestimmte Bereiche gültig, welches ihm aber nicht bewusst war. Es ist eben nur eine Plastikkarte mit einem Bild drauf und einer Nummer, ohne jegliche Informationen wie das Ticket einsetzbar ist.

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chanfan  06.09.2023, 19:21
@69user69351
Es handelt sich dabei um ein Schülerticket, welches dazu dient das er als Abiturient jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommt und dieses ist anscheinend nur für bestimmte Bereiche gültig,

Ja, das habe ich mehr oder weniger angenommen.

welches ihm aber nicht bewusst war.

Sorry,aber das ist doch nicht logisch. Immerhin muss er doch beim beantragen oder kaufen angeben, von wo nach wo.

Und als Abiturient kann man so viel Wissen erwarten oder?

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69user69351 
Fragesteller
 06.09.2023, 19:32
@chanfan

Naja, bei uns werden die Busausweise von den Schulen beantragt. Wir müssen lediglich unseren Wohnort angeben, aber ich habe es jetzt auch nicht nötig mich zu rechtfertigen.

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chanfan  06.09.2023, 19:34
@69user69351

Wieso du, ich dachte ein Kumpel von dir...... Ist schon schlecht, wenn man nicht mehr weiß, wem man was erzählt. :)

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Nein. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. „Ach ich wusste nicht, dass man nicht gratis von Hamburg nach München mit der Bahn fahren kann“ oder „Ach ich wusste nicht, dass man nicht 100km/h vor dem Kindergarten fahren darf“ sind genauso schlechte Ausreden die nicht klappen.

Wenn man sich nicht informiert, muss man danach halt Lehrgeld zahlen, so ist das Leben.

Nein, kannst du nicht. "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht", wie es so schön heisst.