wie sieht es gesetzlich aus?erst ab 2 mietrückständen hat der vermieter das recht den mieter fristlos zu kündigen?

5 Antworten

Der Vermieter kann erst kündigen wenn du 2 Mieten gar nicht oder zum Großteil nicht bezahlst.

Wenn man aber weiß das man nicht zahlen kann, macht es immer Sinn offen und ehrlich mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Eine gemeinsame Lösung findet sich eigentlich immer.

Wenn es sich bereits abzeichnet dass du in Zahlungsschwierigkeiten bist würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen. In der Regel wird dann nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Auch Vermieter sind Menschen und haben oft mehr Verständnis als allgemein angenommen wird.

Mein Vater ist Vermieter und befand sich auch schon in besagter Situation. Und es gab für das Problem eine zufriedenstellende Lösung.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

Gemäß 543 absatz 3 nr.3 a BGB kann er dir dann fristlos kündigen

Freiheit879 
Fragesteller
 27.04.2024, 13:26

ab 1 monat rückstand?

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Tom12468  27.04.2024, 13:36
@Freiheit879

2 Aber ich meine er muss auch noch Frist setzen, aber gut wäre dennoch nicht für dich und teuer

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Der vermieter hat schon nach einer nicht gezahlten Miete, dass recht dich zu kündigen. Aber wenn man mit dem vermieter spricht, dann kann man natürlich etwas ausmachen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung