wie sieht es gesetzlich aus?erst ab 2 mietrückständen hat der vermieter das recht den mieter fristlos zu kündigen?
ich kann nicht für mai zahlen. kann mich der vermieter deswegen kündigen?
5 Antworten
Der Vermieter kann erst kündigen wenn du 2 Mieten gar nicht oder zum Großteil nicht bezahlst.
Wenn man aber weiß das man nicht zahlen kann, macht es immer Sinn offen und ehrlich mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Eine gemeinsame Lösung findet sich eigentlich immer.
Das hast Du doch gestern schonmal gefragt.
Er kann schon ab 1 Monatsmiete + einem nicht unerheblichen Teil fristlos kündigen.
BGB § 569 Absatz 3 Nr. 2
Wenn es sich bereits abzeichnet dass du in Zahlungsschwierigkeiten bist würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen. In der Regel wird dann nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Auch Vermieter sind Menschen und haben oft mehr Verständnis als allgemein angenommen wird.
Mein Vater ist Vermieter und befand sich auch schon in besagter Situation. Und es gab für das Problem eine zufriedenstellende Lösung.
Gemäß 543 absatz 3 nr.3 a BGB kann er dir dann fristlos kündigen
2 Aber ich meine er muss auch noch Frist setzen, aber gut wäre dennoch nicht für dich und teuer
Der vermieter hat schon nach einer nicht gezahlten Miete, dass recht dich zu kündigen. Aber wenn man mit dem vermieter spricht, dann kann man natürlich etwas ausmachen
ab 1 monat rückstand?