Wie rechne ich Heizung und Warmwasser ab?
Folgende Ausgangssituation: Über eine Gasheizung werden zwei Wohnungen versorgt. Die Heizung verfügt über einen eigenen Wärmemengenzähler. Für das Brauchwasser hat jede Wohnung einen eigenen Zähler. Wie berechne ich nun den Gasverbrauch?
5 Antworten
Aufgrund Deiner Frage würde ich Dir dringend empfehlen, Dir bei Haus und Grund helfen zu lassen. Es ist nämlich noch viel mehr zu beachten, um eine korrekte Heizkostenabrechnung zu erstellen.
Man splittet die Heizkosten mit einem Erfahrungswert/Rechenwert in Warmwasserkosten und Wohnraumheizkosten. Die Kosten für die Brauchwassererwärmung werden nach Warmwasserzähler verteilt. Die Wohnraumheizkosten nach qm umgelegt (wenn man keine Wärmemengenzähler je Einheit hat -- da musst Du jedoch schauen bzw. dich beraten lassen, meist ist das Vorschrift).
es gibt zwar ein paar Ausnahmen, wenn man unter die Heizkostenverordnung fällt, dann sollte man die auch einhalten. Sonst kann es ein böses Erwachen geben, wenn die Kürzung vom Mieter kommt.
Gesamtsumme Gasverbrauch = Gasverbrauch bei Wärmezähler 1 + Gasverbrauch bei Wärmezähler 2. Also
100% = 45,6 % + 54,4 %
Also zahlt die Wohnung 1 45,6 % des Gaspreises und Wohnung 2 54,4 %.
Also wird mit dem Gas noch mehr als die beiden Wohnungen "versorgt".
Also,
Gesamtsumme Gasverbrauch = Gasverbrauch bei Wärmezähler 1 + Gasverbrauch bei Wärmezähler 2 + Brauchwasser Erwärmung. weiter aufgeteilt in
Gesamtsumme Gasverbrauch = Gasverbrauch bei Wärmezähler 1 + Gasverbrauch bei Wärmezähler 2 + Brauchwasser Wohnung 1 + Brauchwasser Wohnung 2
Also weiter aufgeteilt in, Gesamtsumme Gasverbrauch = Gasverbrauch bei Wärmezähler 1 + Gasverbrauch bei Wärmezähler 2 + Brauchwasser Wohnung 1 + Brauchwasser Wohnung 2.
Aber das kannst Du selber Rechnen.
Meine Ausgangssituation ist fast die selbe.
Du brauchst die Warmwassermenge pro Mieter und die Temperatur auf die deinem Boiler eingestellt ist. Dann anhand der Formel ausrechnen.
Die verbrauchten kWh kannst du dann anhand Gasrechnung umrechnen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
..... leider ist diese Rechnung nicht mehr zulässig. Der Verbrauch für Warmwasser ist zu erfassen, so heute die Spielregeln.
... die Kosten und Lasten, nicht der Verbrauch, werden einfach verteilt, da gibt es nichts zu rechnen, so jedenfalls Blank.
Geht es um Eigentum oder Miete?
.... dann gibt es ja in der TE eine diesbezügliche Vereinbarung, oder?
So Kompliziert kann man es auch machen.