Stromzähler , Heizung nachbauen damit jede wohnung einzeln abgerechnet werden kann?

2 Antworten

Du bist als Vermieter verpflichtet Verbrauchsgerecht pro Wohneinheit abzurechnen.. Mich wundert das hier sich noch keine Beschwert hat.

Du kannst an jedem Heizköper einen Messgerät installieren, diese werden über einen Dienstleister wie Techem oder Delta T jedes Jahr 2x abgelesen per Funk und diese erstellen auch einen Rechnung pro Wohneinheit. Ob die das für 3 Wohnungen machten kann ich dir aber nicht sagen.

Alternativ kann man mit einer Heizungsfirma reden wegen einem Wärme "Durchlauf" Pro Wohnung.

Ob sich der Invest lohnt sollte man sich überlegen da Gas/ÖL sowieso "abgekündigt" sind.. derzeit bekommst du auch keine Angebote / Handwerker wir suchen gerade im Raum Rhein /Main welche wegen Wärmepumpe .. die sind alle überlastet

Shaia54 
Fragesteller
 12.10.2022, 21:33

Hallo , ok ich hätte wohl erwähnen sollen das es hier im Haus nur Fußboden Heizung gibt und das Haus ist komplett in Familien Besitz. Hier gibt es keine Mieter und oder Vermieter. Es sind Eigentumswohnungen innerhalb einer Familie. Liebe Grüße

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bwhoch2  12.10.2022, 21:59
@Shaia54

Gibt es keine Heizkreisverteiler je Wohnung?

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Wenn ich das richtig verstanden haben, dann gibt es im Keller einen mit Gas betriebenen Heizungskessel, der die Wärme für alle 3 Wohnungen bereitstellt. Es also hängt davon ab, wie die Heizungen angeschlossen sind. Wenn pro Wohnung ein Heizungsstrang geführt wurde, der dann erst in der Wohnung auf die einzelnen Heizkreise verteilt wird, könnte man Wärmemengenzähler einbauen. Dann hätte man den Verbrauch recht genau. SInd die Heizungen mit mehreren Strängen verteilt, geht das zwar auch, dann benötigt man aber mehr Zähler, was teuer ist.

Für das warme und kalte Wasser müssen getrennte Wasseruhren eingebaut werden. Alle diese Zähler müssen nicht angemeldet und auch nicht geeicht sein, sie dienen nur Eurer internen Aufteilung der Kosten.

bwhoch2  12.10.2022, 22:01
Für das warme und kalte Wasser müssen getrennte Wasseruhren eingebaut werden. Alle diese Zähler müssen nicht angemeldet und auch nicht geeicht sein, sie dienen nur Eurer internen Aufteilung der Kosten.

Da gilt aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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