Wie ließe sich der Immobilientausch realisieren?

8 Antworten

Das geht so gar nicht.

Denn es steht ja immer zu befürchten, dass einer oder beide ältere Menschen in naher oder weiterer Zukunft pflegebedürftig werden. Das kostet sehr viel Geld und dazu muss erst einmal das ganze eigene Eigentum eingesetzt werden.

Wenn sie der Tochter das Haus also deutlich günstiger verkaufen, dann entsteht ein hoher finanzieller Schaden, durch den u.U. diese Pflegekosten nicht gedeckt werden könnten ...

Kein Notar würde einen solchen Vertrag beurkunden, der eine Partei deutlich schlechter dastehen lässt und wo es auf eine ziemlich unfaire Bereicherung einer Person aufkosten der anderen Personen hinausläuft.

christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 15:48

Wieso hat das ältere Pärchen ein Nachteil? Sie würden doch in der Wohnung meiner Tochter mietfrei leben dürfen. Zudem: Das ältere Pärchen kann doch den Verkaufpreis selbst bestimmen wie sie es möchten! Was hat der Notar damit zu tun?

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frodobeutlin100  26.12.2021, 15:52
@christl10

mit einer mietfreien Wohnung kann man keine Pflege noch weniger ein Pflegeheim bezahlen ...

sobald Ämter einspringen müssen, wird diese Art der Schenkung angefochten ...

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Vor10Minuten  26.12.2021, 15:53
@christl10

Die Tochter muss die Differenz zwischen dem Wert der Wohnung und des Hauses dem älteren Ehepaar auszahlen. Gehört die Wohnung überhaupt der Tochter? Kann sich die Tochter denn die Betriebskosten eines wesentlich größeren Hauses leisten?

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christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 15:54
@frodobeutlin100

Sie hat doch den Verkaufserlös vom Haus und das sind auch schon über 500.000€ !!! Damit kann man alles mögliche bezahlen.

Ich habe nichts über Schenkung geschrieben.

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frodobeutlin100  26.12.2021, 15:57
@christl10

Du willst es nicvht verstehen

....

das Eigentum ist weg!!!

und das zu einem Schleuderpreis

...

fair wäre

das Ehepaar bekommt die Wohnung der Tochter überschrieben (Übertragung - Grundbuch etc.) und die Tochter zahlt den fehlenden Betrag (bis zum Wert des Hauses)

nur ein Wohrecht ist (sorry) Beschiss ...

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Clon99  26.12.2021, 16:05
@frodobeutlin100

NUR ein Wohnrecht wäre tatsächlich eine Schenkung des Differenzbetrags zum Verkehrswert des Hauses. Schenkungen können innerhalb von 10 Jahren durch das Sozialamt rückabgewickelt werden, sofern der Sozialhilfeträger die Pflegekosten übernehmen muss. Grds würden die meisten Notare das aber schon beurkunden.

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frodobeutlin100  26.12.2021, 16:07
@Clon99

sag ich doch ....

und der Plan sieht genau das vor ... das Paar verliert jegliches Eigentum und hat nur noch ein Wohnrecht ...

sehr vorteilhaft für die Tochter - sehr nachteilig für die alten Leutchen ...

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Clon99  26.12.2021, 16:09
@frodobeutlin100

Genau also tatsächlich realisierbar ist es nur, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und Wert der Gegenleistung (Wohnrecht) bezahlt wird. Dass man aktuell Schnäppchen auf dem Immobilienmarkt machen kann ist seeehr unwahrscheinlich.

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dsupper  26.12.2021, 19:24
@christl10

Weil ein Notar keiner Übervorteilung/Betrug Vorschub leistet! Ist die Wohnung deiner Tochter überhaupt dauerhaft seniorengerecht? Und es ist mit Sicherheit eine riesengroße Differenz zwischen dem Wert der Immobilie und dem "mietfrei" wohnen .... da liegen sicher einige 100.000 Euro dazwischen.

Beim regulären Verkauf der Immobilie kann sich das ältere Ehepaar eine Seniorenwohnung in einer Seniorenresidenz kaufen - wo nach und nach auch die Pflege und die Betreuung mit einfließen kann. DAS ist im Sinne des älteren Ehepaares, nicht das mietfrei wohnen irgendwo - damit deine Tochter billig an eine teure Immobilie kommt, die sie sich - du hast es selbst geschrieben - sonst niemals würde leisten können!

Also eine klare bewusste Übervorteilung des älteren Ehepaares ...

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christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 19:30
@dsupper

Seniorenresidenz kaufen ??? Es wird weit und breit keine angeboten. Da kannst Du viele Jahre drauf warten.

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dsupper  26.12.2021, 19:32
@christl10

Da bist du schlecht informiert. Überall schießen Seniorenresidenzen aus dem Boden - denn die werden massenhaft benötigt in den nächsten Jahrzehnten. Aber meist eben nur für solche Menschen, die sie bezahlen können - mit ihrer Immobilie.

solche wohnungen sind nicht so schwierig zu bekommen - aber eben nur, wenn einem die eigene Immobilie nicht von raffgierigen Mitmenschen weggezockt wird.

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christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 19:39
@dsupper

Dann muß man auch da hin ziehen wollen. Bei uns wird nicht mehr gebaut.

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dsupper  26.12.2021, 19:44
@christl10

Ja natürlich wird man immer Argumente finden, wenn es darum geht, die eigenen Vorteile untermauern zu wollen ....

Das ändert aber eben nichts daran, dass solchen Machenschaften Gesetze entgegenstehen ....

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Clon99  30.12.2021, 12:05
@dsupper

@dsupper Ein Notar wird das natürlich beurkunden. Dem ist egal was für Hintergründe da sind und wie es dem Ehepaar danach ergeht. Sie könnten die Wohnung theoretisch verschenken und auf der Straße sitzen und der Notar würde das beurkunden. Außerdem kennst Du doch die Hintergründe gar nicht. Wenn die Leute Pflegepersonen haben und vielleicht lieber in dieser Wohnung leben möchten? Man muss nicht immer gleich böses unterstellen.

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Und warum sollten die alten Leute auf diesen Deal eingehen?

Sie können ihr Haus verkaufen und sich eine seniorengerechte Wohnung kaufen und sich vom Restgeld noch die Pflegekosten die zu erwarten wären, finanzieren.

Deine Tochter würde also auf diese Weise den alten Leuten das Haus zum Schnäppchenpreis abluchsen und hat am Ende Wohnung und Haus?

Beim Verkauf einer Immobilie unter deren eigentlichem Marktwert fällt auch ohne ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis die Grunderwerbssteuer nur anteilig für den vereinbarten Kaufpreis an. Für den überschüssigen Betrag wird dann jedoch die Schenkungssteuer fällig.

https://brumani.de/kann-ich-meine-immobilie-unter-wert-verkaufen/

Macht für die alten Leute so gar keinen Sinn!

Und wenn deine Tochter ihre Wohnung noch gar nicht abbezahlt hat, dann hätte sie Mieter die kostenfrei drin wohnen, die Abträge für die Wohnung und die Kreditaufnahme für das Haus. Da kann sie doch gleich das Haus kaufen, die alten Leute kaufen ihre Wohnung.

Also entweder kann ich mir ein Haus kaufen oder ich kann es nicht! Aber alte Leute zu übervorteilen und darauf spekulieren, dass sie möglichst schnell ins Gras beißen ist moralisch schon mehr als verwerflich!

Soll sie ihnen ein Nießbrauchrecht vorschlagen. Die bleiben in dem Haus. Deine Tochter kauft unter Preis und kann dann hoffen, dass die Herrschaften keine 105 werden.

Eine legale Möglichkeit den Immobilienwert zu senken ist es, dem Verkäufer ein Wohnrecht oder Nießbrauch einzuräumen. Da der Käufer über eine bewohnte Immobilie nicht die volle Entscheidungsgewalt hat, ist sie damit auf dem Markt weniger wert.

Persönlich würde ich selbst das aber mit Unbekannten nicht durchziehen!

das ist aber für das Ehepaar ein schlechtes Geschäft ....

die dürfen wohnen, das Haus ist aber weg (=Schenkung)

falls die Beiden mal pflegebedürftig dürften entsprechende Ämter auf den Plan treten und die Schenkunfg anfechten ....

christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 15:51

Das Haus wird verkauft und nicht verschenkt. Aber der Verkaufpreis ist wegen der mietfreien Überlassung geringer. Ich denke Du hast mich nicht verstanden.

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frodobeutlin100  26.12.2021, 15:53
@christl10

also doch Schenkung ....

der Plan ist nur für die Tochter vorteilhaft

die Verkäufer werden über den Tisch gezogen

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frodobeutlin100  26.12.2021, 15:58
@christl10

es ist eine Schenkung wenn man Eigentum unter Wert überträgt

....

Deine Tochter sollte das Eigentum an der Wohnung an das Paar übertragen ...

man kann nicht alles haben

Wohnung behalten und großes Haus dazu ... dass ist Nepp!

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christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 17:26
@frodobeutlin100

Wer legt den Marktwert fest? Das ist das Ehepaar und nicht das Finanzamt!

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frodobeutlin100  26.12.2021, 17:27
@christl10

Das Finanzamt interessiert sich nur für Steuern ...

Grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer etc. pp.

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LouPing  26.12.2021, 18:41
@christl10

Ja du offensichtlich:

Sie hat doch den Verkaufserlös vom Haus und das sind auch schon über 500.000€ !!!

Das alte Ehepaar sollte ohne Wertgutachten, Anwalt und Notar nicht mal daran denken. In dem geschilderten Fall darf erstmal Betrug/ Übervorteilung angenommen werden.

Du hast doch, wie hier oft erzählt, Geld - dann bürge du für deine Tochter und deren Hauskauf statt Senioren über den Tisch zu ziehen.

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christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 18:48
@LouPing

Verstehe nicht was es daran auszusetzen gibt, wenn die Senioren damit einverstanden sind. Die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen und so schnell finden die auch keine geeignete Wohnung. Mit unserem Angebot hätten die sie ja schon.

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LouPing  26.12.2021, 18:56
@christl10

Grob betrachtet geht das für mich in eine juristisch relevante Richtung…. Deine Tochter hat kein Geld für den Kauf eines Hauses, also versucht man es über krumme Geschäfte?

Warum verkauft sie nicht die Wohnung und investiert den Erlös + Kredit in ein Haus? Warum bürgst du nicht? Ihr wollt beides für möglichst wenig Geld, ein Notar wird das nicht unterschreiben.

  • Ist die Wohnung nichts wert?
  • Ist deine Tochter zu hoch verschuldet / nicht kreditwürdig?

Kann sie sich eine Immobilie im Wert von € 5oo.ooo nicht auf dem geraden Weg leisten dann müssen die Ansprüche eben gelockert werden.

Wir können nicht beurteilen in welchem Gesundheitszustand sich die Senioren befinden und ob die beiden voll geschäftsfähig sind.

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Das ältere Ehepaar ist nicht mit deiner Tochter verwandt - dann ist der Verkauf unter Marktwert eine gemischte Schenkung. Bedeutet alles über Freibetrag von 20.000€ ist von deiner Tochter zu versteuern..

Im Gegenzug will die Tochter ihre eigene Wohnung noch behalten und dem älteren Ehepaar ohne Berechnung einer Miete zur Verfügung stellen.. Wäre also gleich einem lebenslanges unentgeltlichen Wohnrecht, hierfürgibt es Tabellen welche an Hand Alter der Berechtigten in Verbindung mit ortsüblicher Miete und durchschnittlicher Lebenserwartung den Wert bestimmen. Wobei ich hier tatsächlich am überlegen bin, ob ein Nießbrauchrecht für das ältere Ehepaar nicht die sinnvollere Variante wäre.

Dem Notar ist das alles so was von egal solange er den tatsächlichen Wert zur Berechnung der Kosten bekommt.

Interessant wäre der Ratschlag eines Steuerberater. Den Punkt mit Wohnrecht und vielleicht tatsächlich entstehenden Pflegekosten wären noch von einem Anwalt zu prüfen.

Als kinderloses, älteres Ehepaar- würde ich mein Haus allerdings zum Maximalpreis verkaufen und mir eine barrierefrei Wohnung kaufen und mögliches Restgeld für Pflegeleistung anlegen.

daß sie ihnen das Haus einiges günstiger als der Marktwert abkauft .

Ich bin da etwas anderer Meinung als die meisten hier. So was ist schon möglich. Warum auch nicht? Selbst eine reine Schenkung wäre möglich.

Wichtig ist dabei der steuerliche Aspekt, also bezl. Schenkungssteuer. Und "unter Wert" ist das Finanzamt auch gleich dabei, weil die gerne die Grunderwerbsteuer für den ortsüblichen Kaufpreis haben wollen. Ein wenig Spielraum hat man da aber schon.

und das ältere Ehepaar dafür für den Rest ihres Lebens Mietfrei in der Wohnung leben dürften.

Der Wert der Miete dürfte wohl keine Rolle spielen, da sie ja Wohnraum gegen Wohnraum tauschen, das ist also keine „Bezahlung“. Würden sie nicht tauschen, könnten sie ja in ihrem Haus wohnen bleiben.

Dass das für die älteren Leute nicht vorteilhaft ist, ist schon klar. Aber dass Eltern ein Haus an ihre Kinder übertragen, ist nicht so selten. 

frodobeutlin100  26.12.2021, 16:21

das ist aber gerade kein (!) Eltern Kind-Verhältnis ...

und die alten Leute bekommen nichts außer einem Wohnrecht ... nicht mal das Eigentum an der Wohnung ...

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tinalisatina  26.12.2021, 16:25
@frodobeutlin100

Ah, stimmt, das hatte ich überlesen, dass es nicht die Kinder sind.

Dann ändert sich vor allem der Freibetrag bei der Schenkung.

Dass sie kein Eigentum erhalten, hatte ich ja geschrieben, deshalb kann da auch nicht entgegengerechnet werden.

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frodobeutlin100  26.12.2021, 16:30
@tinalisatina

warum sollte man wildfremden Menschen etwas schenken?
..... und dass es keine Erben gibt ist wohl auch nur eine Vermutung von FS ... bloß weil man keine Kinder hat, heißt es nicht das niemand erbberechtigtes da ist ...

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tinalisatina  26.12.2021, 16:36
@frodobeutlin100
warum sollte man wildfremden Menschen etwas schenken?

Das ist ja eine ganz andere Frage, die sich natürlich stellt. Aber die können wir nicht beantworten.

weil man keine Kinder hat, heißt es nicht das niemand erbberechtigtes da ist ...

Aber, solange man nicht tot ist, gibt es keine Erben. Und solange kann man mit seinem Besitz machen, was man will. Vielleicht auch nur, um die Erben zu ärgern.

Für das ältere Ehepaar gibt es sicher bessere/vorteilhaftere Lösungen, Teilverkauf zum Beispiel.

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christl10 
Fragesteller
 26.12.2021, 17:24
@tinalisatina

Keiner hat jemals was in der Frage von Schenkung erwähnt. Ich spreche davon, daß das ältere Ehepaar das Haus an die jüngeren verkauft und ihnen im Preis etwas entgegen kommt und dafür in der Wohnung bis zum Lebensende wohnen dürfen.

Warum wird die Frage nicht so gelesen wie sie auch geschrieben wurde?

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tinalisatina  26.12.2021, 19:34
@christl10

Weil das nun mal eine Schenkung ist. Ein Wertausgleich ist nicht gegeben. Den Rest betrachtet das FA als Schenkung.

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