Wie lange muss man eigentlich Kinder finanziell rechtlich unterstützen?
Mein Mann hat aus erster Ehe eine 22jährige Tochter. Sie hat auch mehrere Jahre bei uns gelebt, da Sie nicht mehr bei der Mutter bleiben wollte. Nach Ihrem Abi begann Sie eine Ausbildung zur Friseurin (dies war Ihre eigene Entscheidung hat zwar keiner verstanden aber naja) Mit der Ausbildung ist Sie jetzt im Mai/Juni diesen Jahres fertig. Der Ausbilder würde Sie gerne übernehmen, aber das möchte Sie nicht. Sie möchte jetzt studieren!!! Sie weiss zwar noch nicht was, aber das würde sich schon finden....... Wir haben Sie bis jetzt immer unterstützt - Mietkosten für WG, Kindergeld direkt an Sie usw.
Laut Studienberater müssen die Eltern Sie finanziell unterstützen. Die Mutter hat Sie bis jetzt finanziell noch nie untrestützt immer nur wir. Und nun meine Frage: Wie lange muss man sie denn unterstützen? Während ihres Studiums hätte Sie auch noch in Ihrem alten Ausbildungsbetrieb weiter arbeiten können, aber das möchte Sie auch nicht. Kann mir jemand hierzu eine Antwort geben?
Vielen Dank schon mal im voraus.
9 Antworten
§ 1603 Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.
(§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Da die Tochter also schon älter als 22 ist, hat sie keinerlei Ansprüche mehr auf Unterhaltszahlungen - wäre sie allerdings jünger hätte sie durchaus Ansprüche, solange sie sich in irgendeiner Weise schulisch weiterbildet, welchen Weg sie dabei einschlägt bzw. wieviele Ausbildungen sie durchlebt ist dabei völlig gleichgültig.
ich glaube bis zu einem alter von 25 jahren...solange bekommt sie während sie ne ausbildung macht oder studiert kindergeld... solange müsst ihr auch helfen...
Sie hat ihre Erstausbildung abgeschlossen, ihr müsst sie also nicht mehr unterstützen. Das müsstet ihr nur, wenn es vorher so vereinbart gewesen wäre oder der Erstberuf für das Studium Voraussetzung wäre. Beides ist hier nicht der Fall, also muss sie ihr Studium selbst finanzieren. Nett wäre se aber schon, wenn ihr sie etwas unterstützt.
Also ich dachte man muss Kinder währrend der Schulzeit bzw. auch im Studium, Ausbildung max. bis 26 Jahre unterstützen. Aber ich bin der Meinung das gilt nicht wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat. Damit endet dann die Pflicht, auch wenn das Kind dann nochmal eine neue Ausbildung, Schule, Studium anfängt. Aber das ist nur meine Vermutung.
Die Eltern sind unterhaltsfpflichtig maximal bis zum 27. Lebensjahr, sofern sich das Kind bis dahin in der ersten Ausbildung befindet. Da die Tochter bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, hat sie keinen Anspruch auf Elternunterhalt mehr.
Sicherlich wäre es nett :o))) Wenn man aber nur rangezogen wird wenn es um das liebe Geld geht, finde ich es etwas schade. In Ihre WG ist Sie auch einfach gezogen, obwohl Sie wusste dass Sie ohne Unterstützung gar nicht bezahlen kann. Da wirst du auch im Vorfeld nicht mal gefragt und das finde ich so schade daran!