Wie lange habe ich Garantie beim Polstermöbel-Kauf?
Hallo zusammen, wir haben vor knapp 2 Jahren eine weiße "Leder"-Wohnlandschaft gekauft. Nun, nach knapp 2 Jahren, erkennen wir die ersten Spuren an verdeckten Stellen von Vergilbung. Sprich, das weiße Kunstleder vergilbt an den Stellen, wo z. B. die Polster abgesteppt sind oder an der Rückenlehne an der Ziernaht oder halt in der Ecke (Verbindung Rücken- zum Sitzteil). Um es vielleicht noch verständlicher zu machen: die Couch hat z. B. auch 2 Relaxrücken zum Ausklappen. Die benutzen wir nicht immer. Sind also meistens eingeklappt. Nun vergilbt es da aber auch schon an den Ecken. Nun haben wir auf unserer Rechnung keine AGB oder Ähnliches gefunden. Auch auf der Homepage des Möbelhauses finden wir keine AGB. Was meint ihr? Sollen wir uns an das Möbelhaus wenden wegen Garantieansprüche? Haben wir überhaupt eine Chance? Die Couch kam uns knapp 2.300,00 Euro. Ist eine Stange Geld und wir finden es voll Scheibenkleister, dass man jetzt schon solche unschönen Spuren sieht, trotz unserer guten Pflege. Freuen uns über eure Tipps. Gruß, Hasi0406
2 Antworten
Hallo, zunächst würde mich interessieren, wie und mit welchen Mitteln die Ledergarnitur gepflegt wurde. Normalerweise wird die doch täglich benutzt und mir scheint, dass es sich hier eindeutig um normalen Verschleiß handelt.
Tatsache ist bei weißem Leder, dass dieses bei Benutzung durch eine Decke geschützt werden sollte, denn sonst sind Gebrauchsspuren einfach üblich.
Rufe das Möbelhaus an und lasse den Kundendienst kommen, trage das Problem vor und höre Dir die Argumente des Fachmannes an.
Noch ein kleiner Hinweis von mir: für Dich sind € 2.300 viel Geld aber bei einer Ledergarnitur ist das allerdings die niedrigste Preislage, hier darfst Du keine allzu hohen Ansprüche stellen - glaube es mir, ich komme aus der Branche!
Wie lange ihr Garantie habt, kann dir nur der Hersteller sagen, wenn er eine besondere Vereinbarung hat, war ein Garantieschein dabei. Sonst fällt da unter Gewährleistung, dafür ist der Händler zuständig (Das ist NICHT das Selbe wie Garantie!)
Gewährleistung läuft 2 Jahre, anch 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr auf. Das heißt: Bis dahin muss der Händler beweisen, das er fehlerFREIE Ware geliefert aht, danach müsst IHR beweisen, das er fehlerHAFTE Ware geliefert hat.
Grundsätzlich muss da aber immer ein Materialfehler oder Herstellungsfehler sein...
Was heißt: DAS nach fast 2 Jahren nachzuweisen, ist so gut wie unmöglich. Die Chacnen da was zu erreichen, sind realtiv gering. ABER:
Versuch macht kluch!