Vectri92 am 31.10.2008 um 19:40 Uhr
Frage steht oben
Gruß Denis

so lange du lebst. aber es sollte pflicht sein ihn alle paar jahre aufzufrischen.
soweit ich weiß ist das eine einmalige Angelegenheit und muss nicht wiederholt werden. Auch wenn ich es nicht gut finde, denn den meisten würde eine Auffrischung alle paar Jahre sicher nicht schaden!
das trifft nur für denn Fall, daß man innerhalb kurzer Zeit nach dem Kurs den Führerschein auch schafft. Macht man den Führerschein erst 2 Jahre nach dem Kurs, muß man diesen wiederholen.
Inwiefern? Hast du den Führerschein schon und willst wissen ob du nen neuen machen musst? Oder hast du den Kurs gemacht und willst wissen ob du ihn beim Führerscheinerwerb noch angeben kannst?

da man normalerweise ja selten erste hilfe leisten muß verlernt oder vergisst man leider sehr schnell die wichtigsten dinge. wer kann denn noch die stabile seitenlage? wenn man sich diese frage mal ehrlich beantwortete. eine auffrischung ist sicher nie verkehrt
teardrop1109 am 31. Oktober 2008 19:45 Ich kann es:-)
Tremor am 31. Oktober 2008 19:52 als ersthelfer ist das bei dir ja auch voraussetzung :-)
2 Jahre, wenn man danach eine Bescheinigung dafür vorlegen muß, muß man einen neuen Kurs machen
Pestopappa am 31. Oktober 2008 20:02 So isses - Daumen.
bitmap am 31. Oktober 2008 20:26 Da wäre erst mal die Frage von Ronja zu beantworten.

Für immer. Wäre aber besser, ab und an das Wissen wieder mal zu erweitern und aufzufrischen. Ich bin in meinem Amt Ersthelfer und muss alle 2 Jahre zum Folgelehrgang.
Fpr immer und ewig. Solltest ihn aber regelmäßig wiederholen. Ist im Interesse aller.
Soweit ich weiß gibt es große Kurse, die für immer gelten, und kleine Kurse, die eine begrenzte Gültigkeit haben!
Wenn du einem Amt oder einer Behörde einen Erste Hilfe Kurs nachweisen musst, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein!
Folglich hat er eine Gültigkeit von 2 Jahren:-)
Franticek am 21. November 2008 15:54 Die Bescheinigung ist ein Nachweis, dass man an diesem Kurs teilgenommen hat. Und auch nach 5 oder mehr Jahren sagt die Bescheinigung noch dasselbe aus. Daher werden von den Behoerden auch aeltere Bescheinigungen akzeptiert. Lediglich Niedersachsen will eine Bescheinigung haben, die juenger als 2 Jahre ist.
Unkorrekt... GELTEN... 2 Jahre...
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Danach gilt es , einen Auffrischungskurs - ein Erste - Hilfe Training zu besuchen...
Noch präziser ist der Führerscheinkurs ein Lebensrettende Sofortmassnahmen-Kurs.
Das dumme ist nur, dass das mit den 2 Jahren nirgendwo im Gesetz steht. Und der "Erste-Hilfe-Kurs" ist ein hoeherer Kurs als die LSM. Dieser Sofortmassnahme-Kurs ist nur ein verkuerzter Kurs, der fuer Fuehrerscheinbewerber ebenfalls ausreicht.