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Wie lange gilt der erste-Hilfe Kurs für den Führerschein?

gefragt von Vectri92Vectri92 am 31.10.2008 um 19:40 Uhr

Frage steht oben

Gruß Denis


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saschi30
beantwortet von saschi30 am 31. Oktober 2008 19:42
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so lange du lebst. aber es sollte pflicht sein ihn alle paar jahre aufzufrischen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 31. Oktober 2008 19:54

Unkorrekt... GELTEN... 2 Jahre...

__

Danach gilt es , einen Auffrischungskurs - ein Erste - Hilfe Training zu besuchen...


Noch präziser ist der Führerscheinkurs ein Lebensrettende Sofortmassnahmen-Kurs.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 21. November 2008 15:50

Das dumme ist nur, dass das mit den 2 Jahren nirgendwo im Gesetz steht. Und der "Erste-Hilfe-Kurs" ist ein hoeherer Kurs als die LSM. Dieser Sofortmassnahme-Kurs ist nur ein verkuerzter Kurs, der fuer Fuehrerscheinbewerber ebenfalls ausreicht.


Kassia
beantwortet von Kassia am 31. Oktober 2008 19:41
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soweit ich weiß ist das eine einmalige Angelegenheit und muss nicht wiederholt werden. Auch wenn ich es nicht gut finde, denn den meisten würde eine Auffrischung alle paar Jahre sicher nicht schaden!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 31. Oktober 2008 19:47

das trifft nur für denn Fall, daß man innerhalb kurzer Zeit nach dem Kurs den Führerschein auch schafft. Macht man den Führerschein erst 2 Jahre nach dem Kurs, muß man diesen wiederholen.


Romjia
beantwortet von Romjia am 31. Oktober 2008 19:42
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Inwiefern? Hast du den Führerschein schon und willst wissen ob du nen neuen machen musst? Oder hast du den Kurs gemacht und willst wissen ob du ihn beim Führerscheinerwerb noch angeben kannst?


Tremor
beantwortet von Tremor am 31. Oktober 2008 19:43
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da man normalerweise ja selten erste hilfe leisten muß verlernt oder vergisst man leider sehr schnell die wichtigsten dinge. wer kann denn noch die stabile seitenlage? wenn man sich diese frage mal ehrlich beantwortete. eine auffrischung ist sicher nie verkehrt

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 31. Oktober 2008 19:45

Ich kann es:-)

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 31. Oktober 2008 19:52

als ersthelfer ist das bei dir ja auch voraussetzung :-)


Mismid
beantwortet von Mismid am 31. Oktober 2008 19:45
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2 Jahre, wenn man danach eine Bescheinigung dafür vorlegen muß, muß man einen neuen Kurs machen

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 31. Oktober 2008 20:02

So isses - Daumen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Oktober 2008 20:26

Da wäre erst mal die Frage von Ronja zu beantworten.


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Oktober 2008 20:17
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suesszahn
beantwortet von suesszahn am 31. Oktober 2008 19:41
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leider ewig !!!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 31. Oktober 2008 19:44
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Für immer. Wäre aber besser, ab und an das Wissen wieder mal zu erweitern und aufzufrischen. Ich bin in meinem Amt Ersthelfer und muss alle 2 Jahre zum Folgelehrgang.


anonym
beantwortet von mrbuffet am 31. Oktober 2008 19:45
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Fpr immer und ewig. Solltest ihn aber regelmäßig wiederholen. Ist im Interesse aller.


anonym
beantwortet von nirak37 am 31. Oktober 2008 19:51
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Soweit ich weiß gibt es große Kurse, die für immer gelten, und kleine Kurse, die eine begrenzte Gültigkeit haben!


anonym
beantwortet von Ripper am 31. Oktober 2008 19:53
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Wenn du einem Amt oder einer Behörde einen Erste Hilfe Kurs nachweisen musst, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein!

Folglich hat er eine Gültigkeit von 2 Jahren:-)

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 21. November 2008 15:54

Die Bescheinigung ist ein Nachweis, dass man an diesem Kurs teilgenommen hat. Und auch nach 5 oder mehr Jahren sagt die Bescheinigung noch dasselbe aus. Daher werden von den Behoerden auch aeltere Bescheinigungen akzeptiert. Lediglich Niedersachsen will eine Bescheinigung haben, die juenger als 2 Jahre ist.


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