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gilt der erste hilfe kurs (von der schule) auch für den führerschein?

gefragt von checker16 am 23.09.2009 um 12:37 Uhr
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freizeit x 39.429 kurs x 241 erste-hilfe x 167

tembaak
beantwortet von tembaak am 24. September 2009 09:35
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Der Erste-Hilfe-Kurs ind er Schule wird nur anerkannt, wenn er von einer Hilfsorganisation oder von einer privaten Ausbildungstelle durchgeführt wurde, die nach der Fahrerlaubnisverordnung, FEV § 68 von der Behörde anerkannt sind . Dies muss auch auf der Bescheinigung stehen.Der Kurs lebensrettende Sofortmaßnahmen umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten, Erste-Hilfe-Kurs dauert 16 Unterrichtseinheiten. Die Bescheinigungen sind leider ewig gültig, da der Gesetzgeber eine Befristung nicht vorsieht. Dieter Tembaak , Sanitätsschule Tembaak


paddy88
beantwortet von paddy88 am 23. September 2009 13:02
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Ja. die Gültigkeit ist unbegrenzt-wie lange ging dein Kurs? Die die ich extern absolviert habe gingen über 4 Doppelstunden......der in der Schule war wesentlich kürzer....erster hat gereicht für den Antrag.....


eiskalteMilch
beantwortet von eiskalteMilch am 23. September 2009 12:41
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Ich würde dir raten, egal ob er gilt oder nicht, ihn noch einmal zu machen, je nachdem wie lange das bei dir schon zurückliegt. Diese einfachen Handgriffe vergisst man schnell wieder. Oder würdest du dir zutrauen, einem Menschen im Ernstfall erste Hilfe leisten zu können ? Ich könnte nicht ruhigen Gewissens fahren wenn ich mir dessen unsicher wäre.

Kommentar von 7b87c932ec9c6ca76219d681ba89ccc8smallantidepri am 23. September 2009 12:50

In der Tat, wer nicht regelmässig geschult wird, sollte sich sowas nicht zutrauen.


elenore
beantwortet von elenore am 23. September 2009 13:07
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ein richtiger und gültiger Erste-Hilfe Schein(2x8Std.) ist 2 Jahre gültig!


antidepri
beantwortet von antidepri am 23. September 2009 12:47
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Fahrschule befragen. Normalerweise reicht der Nachweis über "Sofortmassnahmen am Unfallort" für PKW und Motorrad aus. Über eine Gültigkeitsfrist kann ich auch nicht viel sagen, üblicherweise nicht zeitlich begrenzt, bei LKW oder Personenbeförderung gelten andere Richtlinien.


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 23. September 2009 12:42
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Es kommt drauf an, was für eine Bestätigung du für den Erste-Hilfe Kurs bekommst. Du brauchst mindestens einen SM (Sofort-Maßnahmen am Unfallort) Kurs.


anonym
beantwortet von Susanne2004 am 23. September 2009 12:41
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So weit ich weiss darf er nicht älter als 2 Jahre sein.


anonym
beantwortet von sessilia am 23. September 2009 12:39
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kommt drauf an, wie alt der ist, da sich die erste hilfe maßnahmen ständig erneuern frag bei ner fahrschule nach wie alt der schein sein darf


lukoto
beantwortet von lukoto am 23. September 2009 12:37
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in der Schule macht man ihn eigtl. um ihn beim Führerschein nciht mehr machen zu müssen....eh seiden ihr habt eine spezielle AG das wäre dann kein Ersatz


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