Wie kontaktiere ich das Jugendamt? Ist es sinnvoll?

12 Antworten

Zu schreiben ist schon mal die richtige Idee. Gerade dafür brauchst Du Dich nicht zu entschuldigen. Behörden mögen sowieso viel lieber Schriftverkehr als persönliche Vorsprachen! Die kann man sehr viel besser ordnen und bearbeiten.

Du kannst einfach mit Google und dem Namen Deiner Kreisstadt das für Dich zuständige Jugendamt und seine Adresse finden.

Achte natürlich darauf, dass Du auch für das Amt erreichbar bist. Sie werden Dich wohl zu einem Gespräch einladen. Dazu gibst Du vielleicht am besten eine Handy-Telefonnummer an, wenn Du nicht möchtest, dass Deine Mutter Deine Briefe vom Amt erhält...

Du rufst ab und machst einen Beratungstermin aus. Probleme lösen und nicht darüber reden geht nicht. Natürlich muß du alles erzählen damit sie die Situation einschätzen und dir wirklich helfen können.Sie werden dich in einer Wohngruppe unterbringen wenn dein Wohl gefährdet ist.

Schau doch im Netz nach Jugendamt (deinen Ort), du solltest fündig werden. Besser ist eine persönliche Kontaktaufnahme. Sinnvoll auf jeden Fall, da es um Alkohol geht und auch die Schulische Leistung sackt ab.

Geh einfach zum jugentamt und sag das du mit deiner sachbeabeiterin reden möchten. Der erklärst du dann alles und sie entscheidet ob du zuhause bleiben musst oder ob du ausziehen darfst. Wenn du ausziehen darfst kommst du in ein heim, Oder in ein betreutes wohnen

RoyalWarrior  27.10.2013, 21:18

Oder in eine Pflegefamilie. :)

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Du kannst direkt hingehen und dort alles schildern. Allerdings wird das Jugendamt das erstmal alles prüfen. Es ist nicht so, dass Deine Aussagen gleich als gegeben hingenommen werden. Es werden Deine Eltern kontakatiert. Sie kommen zu euch nach Hause und prüfen alles. Sollte es sich so herausstellen, dass zu Hause wohnen für Dich unzumutbar geworden ist, Du mishandelt wirst (Eine Ohrfeige zählt bei weitem noch nicht dazu), dann kannst Du in ein betreutes Wohnheim gehen. Ob das unbedingt besser ist als zu Hause, kann ich nicht einschätzen.

RoyalWarrior  27.10.2013, 21:19

Es ist nicht zwangsläufig nötig, dass man Zuhause körperlich schwer misshandelt wird, damit eine solche Unzumutbarkeit festgestellt werden kann ...

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konstanze85  27.10.2013, 21:35
@RoyalWarrior

Dann weiß ich nicht, welchen Sinn Dein Kommentar hatte, denn ich habe nicht behauptet, dass es zwangsläufig nötig ist, körperlich schwer misshandelt zu werden, um über das Jugendamt auszuziehen.

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