Wie kann man seinen geliebten "Kampfhund" behalten trotz das er privat gekauft wurde?

6 Antworten

Was meinst Du mit "privat gekauft"?

Der Hund kommt aus einer anderen als der den Bestimmungen des Landeshundegesetzes Deines Bundeslandes entsprechenden Quelle?

Dann stehen die Chancen schlecht, je nach Bundesland ist es sogar unmöglich. Evtl. hilft ein Umzug nach Niedersachsen.

Da wird wohl mal wieder ein Hund unter der Uninformierthat oder sogar Ignoranz seines Halters zu leiden haben

Darf man das so verstehen dass du einen Listenhund z.B. in NRW von privat gekauft statt aus dem Tierschutz geholt hast?

Dann sieht es schlecht aus mit dem behalten, eine nachträgliche Haltungserlaubnis wird nicht erteilt sondern der Hund beschlagnahmt sobald die Haltung bekannt wird.

Sowas tut mir dann leid für den Hund, die Halter könnte ich dagegen....... 

Sorry, mittlerweise sollte auch der letzte mitbekommen haben dass man sich vorher kundig machen muss bevor man solche Hunde anschafft und nicht hinterher jammern wie er das Problem jetzt lösen soll.  Egal was man von den Landeshundegesetzen hält, dass sind nunmal Gesetze die für alle gelten.

Hallo, ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht wirklich... Hast du ihn nun rechtmäßig erworben oder nicht ? Hat er legale Papiere sowie den aktuellen Wesenstest, ist er ordnungsgemäß angemeldet, hast du das Wissen und die Erfahrung, ihn richtig zu halten bzw. richtig mit ihm umzugehen und wenn ja, was möchtest du dann von uns wissen ? Gut, dass du ihn liebst - das ist schonmal die halbe Miete ! :)

Gruß, Elsie

mal mehr Details ! wo wohnst du überhaupt ? was heißt "privat " ???     leider ist es so , daß die meisten deutschen Bundesländer  diese Hundeverordnung  für Listenhunde schon  seit Jahren eingeführt haben.. die dir auch bestimmt bekannt sein werden . dennnoch bin ich persönlich der Meinung , daß es Keine Kampfhunde gibt . Der Mensch ist derjenige , der das Tier erst dazu macht . das kann aber genauso gut mit einen deutschen Schäferhund oder einem  Dackel geschehn . von daher verstehe ich deine Angst , daß man dir deinen geliebten Hund wegnehmen könnte . doch die Gesetze sind nicht wegzudiskutieren .  du wirst selber wissen , daß der Hund illegal in deinem Besitz ist. .. deshalb meine Frage  wo du wohnst ! vielleicht hast du ja Glück  und dein Wohnort ist nicht von dem Gesetz betroffen .  aber ichbefürchte , daß es nicht so ist , dann würdest du wohl kaum diese Frage stellen . hast du eine Sachkundeprüfung abgelegt ? hast du ein einwandfreies Führungszeugnis ? ..hat der Hund den Wesenstest gut absolviert ? .... . dann kannst du versuchen am O-Amt zu Kreuze zu kriechen ..!  es gibt immer mal den einen und den anderen Fall , wo das geklappt hat . Viel Glück wünsch ich dir !

Hä wie meinst du das? Meinst du das der Besitzer ihn verkauft hat oder wie?