Ausgesetzten Kampfhund behalten?

10 Antworten

Es kommt darauf an in welchem Bundesland du wohnst. In Niedersachsen gibt es z.B. keine sog. "Listenhunde", du musst aber einen Hundeführerschein machen wenn du in den letzten 10 Jahren nicht mindestens zwei Jahre durchgängig einen Hund hattest.

Eventuell musst du höhere Hundesteuer zahlen (kommt auf die Gemeinde an).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.

ich hatte bis letzten sommer 14 jahre lang einen hund angemeldet. er ist aber leider verstorben

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Ja nee, is klar. Der Maik hat zufällig einen Welpen gefunden. Einen "Kampfhund". Die findet man ja alltäglich auf den Rastplätzen Deutschlands... :(

Du darfst den Hund, wenn er denn gefunden wurde, nicht einfach behalten, sondern musst den Fund beim Tierheim anzeigen oder bei der Polizei. Erstere geben es weiter. Eventuell ermöglichen sie es, dass er bei Dir zur Pflege bleiben kann, aber rein rechtlich ist eine Frist von einem halben Jahr abzuwarten. Erst danach wird vermutet, dass sich der rechtmäßige Eigentümer nicht mehr meldet/ auffinden lässt und das Eigentum an dem Hund kann auf das Tierheim bzw dann auf Dich übergehen. Innerhalb diesen halben Jahres kann jederzeit der Eigentümer kommen und ihn zurückverlangen, selbst wenn er ihn zuvor ausgesetzt haben sollte. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn Du noch nicht 18 bist, erübrigt sich das mit dem Behalten allerdings.

!!!Bei mir war das genauso!!! Mein Hund wurde damals auch gefunden und ich hab ihn behalten. Ich hab mir schon immer einen Hund gewünscht....es war wie ein Geschenk Gottes xDDD ich könnte mir das heute niemals verzeihen, hätte ich ihn damals in einem Tierheim abgeliefert. Allerdings hat sich erst später herausgestellt, dass er ein amstaff ist, und es gab viele Leute, die mir das Schlechtgeredet haben und wollten dass ich ihn weggebe. Aber NO-Way! Ich hab ihn so ins Herz geschlossen, und bis heute nie bereut dass ich ihn behalten habe! Lass dir bitte nichts einreden von wegen "Kampfhund= böse", das ist absoluter Schwachsinn! Wenn du ihn ganz normal, ohne Gewalt erziehst, hast du nichts zu befürchten. Im Gegenteil, diese Hunde haben ein ganz liebes Wesen und sind super Hunde! :) Also bei mir war's so: ich war gleich bei 2 verschiedenen Tierärzten um ihn durchzuchecken, er war vollkommen gesund. Dann war ich mit ihm in einer Welpenschule.

Die Steuern sind vergleichsweise sehr hoch, das stimmt. Aber das ist machbar. Wenn dir der Hund am herzen liegt, dann kannst du sicher auch etwas Geld sparen (jeden Monat etwas Geld auf Seite tun für die Hundesteuer). Das klingt komplizierter als es ist!

So ein Wesenstest kostet hier glaube um die 40€ und wird hier jedem größeren Hund empfohlen!

Ein polizeiliches Führungszeugnis solltest du vorlegen. wenn du schon 18 bist und keine Straftaten begangen hast, dann sollten da keine Probleme auftreten.

Dann versicherst du ihn und fertig.

Gechipt sollte jeder Hund sein...

Mehr gibt es da eigentlich nicht zu beachten. (Allerdings kann es Abweichungen und andere Regelungen geben je nach Bundesland, also informiere dich lieber nochmal im Internet, was du da alles beachten solltest.)

Wenn du "Glück" hast ist er ein Mischling und wird auch so eingetragen, sodass die Steuern nicht mehr so hoch sind. Das kommt oft vor, kommt aber auf den Tierarzt an und darauf, wie "streng" man mit solchen Rassen in deinem Bundesland umgeht. Leider Gottes gibt es immernoch Menschen die diese Rassen am liebsten auslöschen würden und keinen Plan davon haben wie diese Hunde wirklich sind. Traurige Welt...

LG :)

Danke dir für deine Super Antwort. Beim Tierarzt war ich schon, er war nicht gechipt aber das hab ich gleich machen lassen. Im ausweis steht nur mischling drinn aber nichts desto trotz will ich eben alles richtig machen damit ich den kleinen behalten kann. hast du deinen fund beim tierheim oder so gemeldet gehabt?

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Leider bist du da völlig falsch informiert.

Ich geh mal deine Punkte durch

Du hast den Hund gefunden. Wenn das Ordnungsamt dir die Haltungserlaubnis für einen "Gefährlichen Hund Kategorie 1" ausgestellt hat, hast du Glück gehabt. Das Amt darf die Haltungserlaubnis nur erteilen wenn eun Wisch vom Tierschutz vorliegt dass du ihn da her hast. Ich habe selber erlebt dass die Beamten dort oft keine Ahnung haben.

Hast du keine schriftliche Erlaubnis, hälst du den Hund illegal.

Ich beziehe mich jetut nur auf deine Aussagen zu NRW.

Der Sachkundennachweis wird nicht empfohlen, sonder ist für Große Hunde 20kg/40cm Regelung Pflicht (Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW)

Und für Listenhunde (Gefährliche Hunde Kategorie 1 und 2) (Sachkundenachweis nach Paragraph 6 LHundG NRW)

Ein polizeiliches Führungszeugnis sollte man nicht nur vorlegen sondern ist Pflicht. Hast du Vorstrafen im Bezug auf Gewalt oder Drogendelikte wird die Haltung verweigert.

Gechippt muss der Hund sein, nicht "sollte".

Die Steuern sinken bei Mischlingen nicht. Ein Listenhund Mix ist ein Listenhund. Egal welche Rasse der Tierarzt einträgt, dass hat keine rechtliche Relevanz. Der Amtsveterinär entscheidet über die Rassenzugehörigkeit.

Wenn du Fragen hast dann raus damit.

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@ImFromNowhere

so ist es in bremen

(5) Abweichend von Absatz 1 können Hunde nach § 1 Abs. 3 auch erworben und gehalten werden, wenn es sich bei ihnen um Fundtiere, um nach § 16 a des Tierschutzgesetzes fortgenommene Tiere, um von der Ortspolizeibehörde sichergestellte oder um Hunde aus einem Tierheim nach Absatz 4 handelt, sofern die Hunde nicht zu aggressivem Verhalten nach § 1 Abs. 1 neigen und der künftige Halter über die erforderliche Zuverlässigkeit nach Absatz 3 verfügt. Eine Abgabe darf nur mit Zustimmung der Ortspolizeibehörde erfolgen; die abgebende Stelle ist verpflichtet, der Ortspolizeibehörde die erforderlichen Angaben über den künftigen Halter zu machen und eine Registrierung des Tieres zu ermöglichen

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Kein Ding :)

ImFromNowhere,Tut mir leid, dass ich "sollte" schreibe, statt "muss". -.- sonst noch i-was auszusetzen? Man kann's auch übertreiben....

Ich hab ihm lediglich geschildert wie es bei mir war und was ich hier gemacht habe. Mir wurde es hier SO erklärt, und SO habe ich es gemacht. Anscheinend lügen die ganzen Beamten und Tierärzte was das Zeug hält. Ja ne ist klar :)

Komisch ist auch, dass hier in meinem Umfeld tausende staffortshire-Mischlinge rumlaufen, für die "ganz normale" Steuern gezahlt werden soweit ich weiß. Aber Hauptsache es gibt Menschen wie dich, die offensichtlich an allem etwas auszusetzen haben, und solchen Hunden kein normales schönes Leben gönnen. Danke für die unnötige Belehrung.

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@98764

Belehrt werden muss man auch immer dann wenn man keine Ahnung hat. Die Hundesteuer wird nicht auf Grund der Tatsache gssenkt dass man einen Mix hat. Jede Stadt und Gemeinde erhebt einen anderen Betrag, ganz willkürlich. Es gibt Städte und Gemeinden in NRW die keine höhere Steuer verlangen. (Z.B. Stadt Köln).

Ich gönne jedem Hund ein schönes Leben. Fakt ist aber dass Leute ihren Staff als Mischling anmelden, geht natürlich. Labrador Mix oder Boxer Mix usw. Das Problem ist natürlich dass wenn es auffliegt der Hund ins Heim kommt.

Unsere beiden Texte unterscheiden sich nicht nur ein bißchen sondern grundsätzlich.

Es geht sich mir nicht darum was besser zu wissen, denn ich weiß es tatsächlich besser. Ich bin hier um zu helfen -Gesetze und Auslegungen. Das man sich auf den Schlipps getreten fühlt wenn man merkt dass man weniger wusste als man dachte, kann ich natürlich verstehen.

Viel Glück.

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Geh mit ihm zu einem Tierheim ... der gute muss eh ärztlich durchgecheckt werden. Und das er ein Kampfhund ist heißt nur das er gefährlich sein kann bei falscher Erziehung ... wenn man alles richtig macht (was nicht schwer ist) kann auch ein Schäferhund oder eine Bulldogge ein friedlicher netter und zutraulicher Hund sein.

Ich wünsch dir und dem kleinen viel Glück beim zusammen kommen ^^

Bringe ihn ins Tierheim und lass dich vermerken. Entweder du kriegst den Welpen gleich mit oder du musst ein paar Wochen warten, ob eh kein Besitzer sich meldet und dann kriegst du ihn bestimmt.