Wie kann ich den Händler beweisen, dass der Schaden vor dem Kauf da war?

6 Antworten

Wenn du so allgemein fragst, bekommst du vermutlich keine guten und sinnvollen und hilfreichen Antworten. Grundsätzlich gilt doch in den ersten sechs Monaten, dass dir der Händler beweisen muss, dass der Schaden definitiv nicht beim Kauf vorlag. Insofern musst du dann gar nichts beweisen. Worum geht es denn, welches Produkt, welcher Schaden und wann wurde gekauft?

Es dreht sich bei solchen Dingen immer um die Beweislast. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, welcher eine Behauptung aufstellt, diese beweisen muss.

Wenn du das kannst, ist gut. Wenn nicht, dann wird es haarig.

Wenn es ein gewerblicher Händler ist und seit Kauf noch nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, musst du überhaupt nichts beweisen. Dann ist der Händler in der Beweispflicht.

Darüber hinaus oder beim privaten Verkäufer, hast du selber kaum eine Chance. Da wird ein Sachverständiger ran müssen. Ob sich das lohnt?

Indem Du den Schaden (welchen eigentlich?) bei der Übergabe dokumentierst und Dir im Vertrag bestätigen lässt.

Wenn Du den Schaden erst (viel) später entdeckst, wird es schwierig, da kann evtl. ein Sachverständiger/Gutachter helfen.

Es gibt nicht DEN Motorschaden. Was ist denn deiner Meinung nach defekt ? Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen wenn du Hilfe haben möchtest.

Ein "Ekelgefühl" ist kein Schaden sondern eine Wahrnehmung.