Wie ist es mit der Krankenversicherung wenn jemand aus Schottland nach Deutschland kommt?

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Hallo,

wenn jede Person eine Europäische Versichertenkarte (in Deutschland auf der Rückseite der dt. Gesundheitskarte) beim Arztbesuch in Deutschland dabei hat, gelten alle Regelungen wie bei deutschen Versicherten. Wenn jemand mit einer deutschen Krankenversicherung bei der Behandlung dabei ist, kann man genauer darauf achten. Im Zweifel vor einer Unterschrift bei der dt. Krankenkasse anrufen.

Vor Reisebeginn bei der schott. Krankenkasse nachfragen, ob eine zusätzliche Krankenversicherung empfohlen wird. Was würde passieren, wenn man in Deutschland eine Privatrechnung bekäme und diese bei der schott. Krankenkasse zur Erstattung einreichen würde? Was wäre mit den Kosten eines Rücktransports von D nach Schottl.?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  18.08.2019, 21:44

Es steht noch nicht fest, welche Regelungen nach dem Brexit gelten werden.

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Es gibt ein zwischenstaatliches Sozialabkommen innerhalb der EU. Da aber in jedem Land andere gesetzliche Bestimmungen herrschen, ist man im Ausland nur für den Notfall abgesichert und bekommt auch nicht unbedingt alle Behandlungskosten erstattet.

Deshalb lohnt es sich immer - auch innerhalb der EU - eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Reisekrankenversicherung ist IMMER zu empfehlen. Die kostet ohnehin für die ganze Familie nur eine paar Euro bzw. Pfund. Die muss er aber noch vor der reise abschließen. Wenn man einmal im Ausland ist, geht das nicht merhr

Alle EU-bürger sind innerhalb der EU krankenversichert, aber man sollte die Europäische Krankenversicherungskarte beantragt haben.

https://europa.eu/youreurope/citizens/health/unplanned-healthcare/temporary-stays/index_de.htm

Wenn Sie als EU-Bürger/-in während eines zeitweiligen Aufenthalts in einem anderen EU-Land – egal, ob im Urlaub, auf einer Geschäftsreise oder zum Studium – unerwartet erkranken, haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, wenn diese nicht bis zu Ihrer Rückkehr warten kann. Sie haben dieselben Rechte auf Gesundheitsversorgung wie Personen, die in dem betreffenden Land versichert sind.
Bei allen Auslandsreisen sollten Sie stets Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitnehmen. Sie dient als Nachweis dafür, dass Sie in einem EU-Land versichert sind.
Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht bei sich haben oder sie nicht verwenden können (z. B. für die private Gesundheitsversorgung), darf Ihnen die Behandlung nicht verweigert werden, aber Sie müssen eventuell erst dafür zahlen und zu Hause eine Rückerstattung beantragen.

In Notfällen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC. Befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte. Wenn nicht, muss bei einem Arzt / Zahnarzt ein Formular ausgefüllt werden und der Reisepass / Ausweis vorgelegt werden.

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