Wie ist das mit derGewährleistung bei Gebraucht Wagen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du beim Händler gekauft hast, besteht Gewährleistungsanspruch auf den beschriebenen Fehler. Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, danach wird es schwierig. Alles was innerhalb 6 Monaten an Schäden auftaucht und nicht normaler Verschleiß ist, ist durch die Gewährleistung gedeckt. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann nicht ausgeschlossen werden, ausser es handelt sich um ein Bastelfahrzeug oder ähnliches

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bis zu 6 Monate nach dem Kauf liegt die Beweislast, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand, beim Händler/Verkäufer:

Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand.  In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/gewaehrleistung-auto/#faq_gewaehrleistung_bei_autokauf

Woher ich das weiß:Recherche

Das ist ein Fall für die Gewährleistung.

Woher ich das weiß:Hobby – Technik, Fahrverhalten, Reparatur
1Jacob 
Fragesteller
 22.07.2021, 07:51

Danke. Kannst du mir das rechtlich begründen?

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PoisonArrow  22.07.2021, 07:52
@1Jacob

Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB(D), § 922 ABGB(Ö)). Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten

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