Gesetzliche Gewährleistung vom Gebrauchtwagen?
Hallo,
ich habe vor 6 Wochen ein gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Nun habe ich ja 6 Monate Gewährleistung (die anderen 6 Monate bin ja ich in der Beweispflicht).
Der Wagen hat kurz bevor er an mich verkauft wurde, ein neuen Katalysator bekommen, gegen Aufpreis.
Nach nicht mal 3 Wochen ging die Motorkontrollleuchte an und ein Problem mit dem Katalysator.
Meine Frage: Wenn ich zum Händler gehe ist es ja ein klarer Fall der Gewährleistung.
Falls er den Wagen zurück nehmen möchte, kann ich dann auf eine Reparatur bestehen?
Habe viel Geld nun in den Wagen investiert (großer Service, neue Zahnriemen) und mich sehr daran gewöhnt.
7 Antworten
Gewährleistung bedeutet Anspruch auf Nachbesserung. Entweder durch Ersatz oder Reparatur. Du hast nur dann Anspruch auf Rückabwicklung und Kaufpreiserstattung, wenn dies zweimal fehlschlägt.
Aber wenn er beim ersten Treffen/Termin zu mir sagt, dass er den Wagen zurück nimmt, kann ich dann darauf bestehen, dass er es repariert?
Ja.
Nur weil die MKL leuchtet wird der Händler die Kiste garantiert nicht zurücknehmen und das muss er auch nicht. Bevor das passiert musst du ihm schon die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur einräumen.
Das will ich ja auch. Habe ja geschrieben, dass ich den Wagen behalten möchte und falls er von sich aus sagt, dass er den Wagen zurücknimmt, ich dann auf eine Reparatur bestehe.
Fahre erst einmal zu ihm hin und verklickere ihm mal das Problem. Das die MKL leuchtet muss nicht zwangsläufig etwas mit dem zuvor getauschten Kat. zu tun haben. Was fährst du denn für ein Fahrzeug?
Hallo,
so klar ist das nicht. Das Aufleuchten der Motorkontrolleuchte kann alle möglichen Ursachen haben. Solange man die nicht kennt, ist spekulativ, in wessen Verantwortungsbereich der Fehler überhaupt fällt. Schließlich ist der Zahnriemen und die Inspektion gemacht (beim selben Händler? Dann wäre das kein Problem).
Ansonsten kannst Du auf eine Reparatur (= Nachbesserung) bestehen, so lange die für den Händler nicht mit unzumutbaren Aufwendungen verbunden ist.
Also erstmal den Händler kontaktieren und Fehler feststellen. Dann weiß man erst, worüber man spricht.
Der will den Wagen mit Sicherheit nicht zurücknehmen. Dann müsste er dir ja den Kaufpreis zurückzahlen und das macht kein Händler gerne.
Der wird auf jeden Fall versuchen das zu reparieren
DU kannst dir aussuchen welche Form der Nachbesserung du wünschst. Der Händler kann diese Form nur ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Ein neuer Katalysator von Toyota kostet zB 3000€. Kann er es einfach ablehnen und ich stehe da mit nem kaputten Katalysator herum?
Wenn er es ablehnt, kann er alternativ einen Wagen in gleichem Zustand, jedoch mangelfrei stellen.
Andererseits ist die Nachbesserung gescheitert und du kannst rückabwickeln.
Aber wenn er beim ersten Treffen/Termin zu mir sagt, dass er den Wagen zurück nimmt, kann ich dann darauf bestehen, dass er es repariert?