Wie ist das geregelt mit verwandtenpflege?

1 Antwort

Die Verwandten würden sich beim Jugendamt bewerben, dass sie Pflegeeltern für eure Kinder werden wollen.

Das Jugendamt prüft dann die Geeignetheit. Liegt eine Geeignetheit vor, dann können die Kinder umziehen - zumindest wenn der Vormund zustimmt. Aber das ist in der Regel kein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)