Wie ist das beim begleiteten Fahren(B17)?

2 Antworten

Gesetzlich ist da meines Wissens nichts festgelegt. Die Begleitperson muss mindestens 30 sein und den Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen, ob sie nun ein gebrochenen Arm oder Fuß hat spielt keine Rolle.

Du selbst willst doch mit dem Auto fahren, und nicht deine Begleitperson - also was soll's?🤣

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen