Wie funktioniert die Erstattung bei rebuy?

4 Antworten

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Hallo Soulbottle93,

zunächst möchte ich mich für dein Vertrauen und deine Bestellung bei dir bedanken. Einen Schaden solltest du unter Beachtung des gewählten Zustands eigentlich nicht bemerken.

Wir bieten bei einem Kauf abhängig von der Verfügbarkeit Geräte mit unterschiedlichen Zuständen an. Du kannst davon ausgehen, dass jedes Gerät, welches wir auf reBuy.de anbieten, funktionsfähig ist, egal, welchen Zustand du auswählst. Es kann natürlich sein, dass du bei dem entsprechenden Zustand, ausgenommen "wie neu", Schönheitsfehler findest, aber keine Schäden.

Ich gehe nicht davon aus, aber sollte irgendetwas mit dem Gerät nicht stimmen, solltest du uns das auf jeden Fall anzeigen, damit wir dir eine entsprechende Lösung anbieten können.

Wir bieten dir beim Kauf ein 21-tägiges Widerrufsrecht und eine 18-monatige Funktionsgarantie an. Du hast also natürlich das Recht, das Gerät zurückzusenden. Innerhalb der 21-tägigen Widerrufsfrist erstatten wir den Betrag, wenn du dies wünschst. Danach kannst du das Gerät gern auch weiterhin zurücksenden. Dazu ist ja die Garantie da. In diesem Fall versuchen wir dann, das Gerät zu reparieren. Ist uns das nicht möglich, werden wir den gezahlten Betrag erstatten.

Viele Grüße

Stefanie Smith

reBuy.de Team

Rebuy gibt 18 Monate Garantie, das ist mehr als jeder andere gibt.

Und das auch noch auf gebrauchte Geräte, was soll daran falsch sein.

Und sonst muss man sich eben ein neues Handy kaufen, wenn man ganz sicher gehen will, aber das kostet eben.

einen kleinen Schaden bemerke

dann hast ein Recht zur Nachbesserung. Ich verstehe den Sinn nicht ganz, zu warten, ob der Schaden mit der Zeit immer größer wird; meinst rebay führt eine Reklamationsliste?

Ob ein Umtausch oder Rückzahlung erfolgt, ergibt sich aus dem Schaden.

Ich weiß, was du meinst, aber so funktioniert es nicht. Entweder man ist mit einem Produkt zufrieden oder man gibt es zurück. Sollte noch Gewährleistung drauf sein, ist dafür sowieso der Hersteller, nicht der Verkäufer zu belangen.