PROLEME MIT REBUY?

2 Antworten

Es ist auf jeden Fall mal wieder schön anzusehen, wie die Begriffe Gewährleistung und Garantie wild durcheinander geworfen werden. Du sagst, das Gerät ist nach 5 Monaten kaputt gegangen. - Somit besteht grundsätzlich kein Gewährleistungsanspruch, sondern wenn dann eine Garantieanspruch. Aber gut.
Scheinbar hast du ja keine wirkliche Frage, sondern wolltest nur deine Meinung kundtun.

Was soll denn das heisen? Ich kenne sehr wohl den Unterschied. Aber in dem Fall ist der Begriff neben sächlich.Es ging hier um unkorrekte Ver - haltensweisen vin rebuy.