Wie frei war die Berufswahl in der DDR?

8 Antworten

Meines Wissens nach gab es bei bestimmten Studienplaetzen  (z.B.Medizin)  Einschraenkungen, somit wurde praktisch selektiert.

Was nuetzt es, wenn ueber Gebuehr, gerade dieses Fach Abgaenge ohne Ende haette und  die Arbeitsplaetze waeren dann in der Menge nicht vorhanden, bzw. wurden auch nicht gebraucht.

Das Handwerk stellte seine Lehrlinge selber ein, da gab es keine Einschraenkungen. Allerdings musste aufgepasst werden, es durften nur 10 Facharbeiter beschaeftigt werden, inklusive der beim Militaer dienenden Personen.

Der Arbeitsprozess insgesamt war in der ehemaligen DDR nicht so stressig, wie er Heute altaeglich ist. Das ist keine Lobhudelei, sondern die Beantwortung der oben gestellten Frage.

Sie war nur bedingt frei, also abhängig vom allgemeinen gesellschaftlichen Bedarf, wie hier übrigens auch, allerdings mit anderen Vorzeichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun

Da für jeden Absolventen auch eine Beschäftigung in dem erlernten Beruf bzw. Studium garantiert war, wurden vernünftigerweise auch nicht mehr in einem Beruf ausgebildet als gebraucht wurden.

Da gab es begehrtere Ausbildungs- und Studienplätze und welche, die weniger begehrt waren. Wer welchen Ausbildungsplatz bekam, lag in erster Linie an den schulischen Leistungen. Gute Schüler konnten es sich aussuchen, schlechte mussten mit dem Vorlieb nehmen, was übrig blieb.

Dazwischen gab es natürlich, wie überall auch, die positiven oder negativen Auswirkungen von Beziehungen. Eine Lehre als z. B. KfZ-Mechaniker konnte man mit größerer Wahrscheinlichkeit antreten, wenn man bereits Beziehungen in diese Branche und Betriebe hatte und die Noten halbwegs stimmten.

Bei der Vergabe von Studienplätzen waren auch die Noten entscheidend, wobei in besonders nachgefragten Fächern auch gesellschaftliches Engagement die Chancen erhöhte.

Dabei war die Berufslenkung gar nicht so starr. Wer z. B. eine Berufsausbildung mit Abitur absolvierte, trat zwar in der Regel ein Studium in einem technischen Bereich an, der auch zu seinem Ausbildungsberuf passte, war daran aber nicht gebunden. Es standen auch berufsfremde Fachrichtungen offen.

barfussjim  25.08.2017, 04:29

"gesellschaftliches Engagement die Chancen erhöhte".

Nett formuliert ;)

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Es gab insofern Begrenzungen, daß, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorlagen, nicht jeder Bewerber diese Ausbildung beginnen konnte. Ist ja logisch. Dann mußte man sich halt noch mal woanders bewerben.

Was sehr praktisch war: es gab jeweils für den Kreis oder die größere Stadt ein zentrales Lehrstellenverzeichnis, in dem alle Lehrstellen aufgeführt waren. Das bekam jeder Schulabgänger in die Hand gedrückt. Da hat man sich eine Lehrstelle ausgesucht und sich beworben. Bei mir hat es auf Anhieb geklappt. Bei meinem Bruder nicht - der mußte sich dann was anders aussuchen.

Beim Studium - jedenfalls in meinem Studienfach - war das ähnlich.

Einen Numerus clausus gab es nicht, die Beschränkung wurde subtiler gehandhabt. Jura konnte nicht Jedermann studieren, nur weil es ihm gefiel.