Wie die Vorsteuer bei der Preisgestaltung berücksichtigen?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

1,50 Euro 50%
1,60 Euro 50%

2 Antworten

1,50 Euro

1,50€ Netto zzgl. Umsatzsteuer = 1,80€ Brutto.

Dann hast du 1€ rohgewinn

Beim Verkauf musst du auch umsatzsteuer abführen. Die umsatzsteuer die du beim Einkauf an deinen Lieferanten gezahlt hast wird direkt dann als vorsteuer angerechnet, nicht erst ende des Jahres. (Außer du gibst keine Voranmeldungen ab, die Grenze in Österreich habe ich jetzt nicht im Kopf, aber in dem Fall würdest du die steuer für deine Umsätze ja auch erst spät zahlen)

Du zahlst dann also 0,60 beim Einkauf an den Verkäufer, bekommst 1,80€ beim Verkauf durch den Kunden und zahlst 0,20 Euro ans Finanzamt

max11887 
Fragesteller
 17.04.2024, 18:49

Nein 0,5 ist der Nettobetrag und am Ende der Rechnung wird die Steuer hinzugefügt und diese beträgt 20%. 120 Prozent von 0,50 sind 0,63.

Also würde ich bei 1,80 1,20 Gewinn machen

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Stefan1248  17.04.2024, 18:56
@max11887

Du darfst die Umsatzsteuer die die für deine lieferung ans Finanzamt zahlen musst nicht vergessen. Das sind auch 0,20 €.

Buchhalterisch würdest du beim Einkauf buchen

0,50 Wareneingang

0,10 vorsteuer

An 0,60 Verbindlichkeiten aus lieferung

Also 0,50€ Anschaffungskosten

Und beim Verkauf

1,80 Kasse

An 1,50 umsatzerlöse

An 0,30 Umsatzsteuer

Wie du da auch noch mal siehst: 1,50 Umsatz abzüglich 0,50 Anschaffungskosten = 1,00 Euro Gewinn

Dann Umsatzsteuer und vorsteuer saldieren ergibt eine umsatzsteuer zahllast ggü. Dem Finanzamt von 0,20

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1,60 Euro

Im Lebensmittelgeschäft oder Kiosk evtl.

In der Gastronomie wäre 1,60 zu billig, damit kannst Du nicht kalkulieren

max11887 
Fragesteller
 17.04.2024, 19:43

Getränkeautomat wäre es

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