Wie berichtige ich das Grundbuch nach Todesfall?

4 Antworten

Du musst mit deinem Opa zusammen zu eurem zuständigen Amtsgericht für Grundbuchsachen.

Lurch123532  27.11.2021, 22:32

Der Opa kann nicht über das Erbe seines Sohnes verfügen. Er ist ja nicht erbberechtigt.

0

Zunächst musst du einen Erbschein nach deinem Vater beantragen- beim Nachlassgericht welches für den letzten Wohnsitz deines Vaters zuständig ist - oder beim Notar.

Ohne Testament werden auf dem Erbschein die Witwe deines Vaters sowie alle Kinder stehen.

Dann müsst ihr mit dem Erbschein gemeinsam zum Notar und die Erbengemeinschaft auflösen. Wenn dein Opa seinen Anteil noch behalten will- hat er hiermit nichts zu tun. Dann würdest du aber nach Tod des Opas eine Erbengemeinschaft mit dem Onkel bilden.

Nun möchte mein Opa mich an stelle meines Vaters in das Grundbuch übernehmen.

Das kann er schlecht machen, wenn ihm der Anteil nicht mehr gehört, sondern deinem Vater. Er könnte dir höchstens noch seinen eigenen Anteil mit einem Schenkungsvertrag übertragen (notariell zu beurkunden).

Läuft es dabei auf die klassische Erbfolge hinaus ? ( mein Vater war verheiratet zum Todeszeitpunkt)

Der Anteil deines Vaters wurde vererbt. Wenn es kein Testament gab, dann an deine Mutter und an dich und etwaige Geschwister. Das Grundbuch kann mit einem Erbnachweis und einem formlosen Antrag berichtigt werden. Also in deinem Fall vermutlich einem Erbschein.

Das Nachlassgericht hat doch die ERben von deinem Vater angeschrieben. Gibt es ein Testament? Wie wurde denn der Erbfall abgewickelt?

Skipperlenz 
Fragesteller
 27.11.2021, 22:29

Es gibt nur den Erbschein der ebenfalls die Witwe meines Vaters berücksichtigt. Da mein opa ja aber noch am Leben ist bin ich mir dahingehend nicht sicher wie es geregelt ist . Wird die Witwe mit berücksichtigt in diesem Fall ?

0
Lurch123532  27.11.2021, 22:31
@Skipperlenz

ja, klar, die Witwe ist ja auch erbberechtig. Dein Opa kann da nichts machen, er kann nicht über das Erbe von deinem Vater verfügen.

0