Wer muss mir im Todesfall eines Angehörigen bescheid geben?
Guten Tag,
ich hoffe hier ist jemand der sich auskennt. Ich habe heute erfahren, dass mein Vater (zu dem seit längerem kein Kontakt bestand) vor einem Jahr verstorben ist. Ich, meine Geschwister und mein Onkel haben das eher durch zufall erfahren und mein Onkel hat den Namen meines Vaters dann in einem Sterbebuch gefunden. Meine Tante, du die ebenso kein kontakt besteht, wusste wohl bescheid aber wie kann das sein, dass wie ein Jahr NICHTS davon mitbekommen, dass unser Vater verstorben ist? Also ist die Frage: hätte uns jemand bescheid geben müssen? und wenn ja - wer?
8 Antworten
Es gibt leider kein zentrales Bürgerregister in Deutschland. Gäbe es ein solches, wäre es kein Problem jederzeit nachzuschauen wann wer wo verstorben ist und im umgekehrten Fall, wo seine nächsten Angehörigen wohnen. Tritt also nun ein Sterbefall ein und wird den Behörden gemeldet, geben diese sich mit den Angaben des Meldenden zufrieden. Unterschreibt dieser die notwendigen Papiere und bezahlt er die anfallenden Kosten, wird die Gemeinde keine Suche nach weiteren Angehörigen unternehmen. Es ist in diesem Fall Familien- und Privatsache, die übrigen Angehörigen zu informieren. Etwas anders sieht es aus, wenn Geld zu vererben oder einzufordern ist, oder zunächst keine Angehörigen bekannt sind. Bleiben die Friedhofsgebühren unbezahlt oder hat der Verstorbene ein hinterlegtes Testament gemacht, wird versucht, die Betroffenen zu finden und zu informieren. Das geschieht aber regelmäßig erst nach der meist schon stattgefunden Bestattung. Gerade in Fällen einer Wiederverheiratung ist es oft so, dass die Kinder aus erster Ehe gar nichts vom Sterbefall erfahren.
Also ich kann jetzt nur aus eigenen Erfahrung sprechen. Als mein Vater Ende 2017 verstarb, habe ich alles mögliche versucht um den Kontakt zu meiner Schwester zu finden die bis zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre lang kein Lebenszeichen von sich gab. War ich dazu verpflichtet? Garantiert nicht. Ich informierte sie, weil ich der Meinung war, sie sollte davon wissen.
Bevor sie ein weiteres mal den Kontakt abbrach, fragte ich sie, ob sie amtlich davon in Kenntnis gesetzt wurde, sie sprach davon, daß sie lediglich über das Erbe informiert wurde, welches wir abgelehnt hatten weil der Mann verschuldet war.
Inzwischen frag ich mich aber auch, ob sie informiert worden wäre, wenn es um ein Vermögen gegangen wäre!?
In der Regel ist das so, daß beim Todesfall die Erben ermittelt werden. Derjenige der die Sterbeurkunde vorlegt muß die anderen Erben nennen und somit bekommst Du dann auch Bescheid, denn wer was erben kann muß das Erbe dann annehmen oder ablehnen.
Du hättest meiner Meinung nach Bescheid bekommen sollen.
Danke! Ja stimmt, habe ich jetzt verwechselt. Also wer was erben will benötigt einen Erbschein, dann muß man die anderen Angehörigen nennen, die dann benachrichtigt werden, so war das! Vielleicht gab es ja nichts zu erben, daher auch kein Erbschein.
Eigentlich werden die nächsten Angehörigen vom Nachlassgericht benachrichtig,es geht da ja auch darum wer was erbt,und vor allem wer die Beerdigung bezahlt.Kinder stehen in der Erbfolge an erster Stelle,somit hätte ihr benachrichtigt werden müssen.
Hast recht,war da falsch informiert,die Tante hat das wohl alles für sich schon geregelt
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/was-hat-man-geerbt.html
Wenn ein notarielles Testament bestand, hätte man Euch gesucht.
Aber wieso hattest ihr 1 Jahr lang keinen Kontakt.
Wir hatten länger keinen Kontakt, da einiges Vorgefallen war, was hier denke ich nicht hingehört aber es kann doch nicht sein, dass die Kinder nicht bescheid kriegen.
Aber wieso hattest ihr 1 Jahr lang keinen Kontakt.
Das kommt in den besten Familien recht oft vor!
Quatsch
In der Sterbeurkunde steht nur das er gestorben ist, die bekommt der der sich freuwillig kümmert auf Antrag
Was du meinst ist ein Erbschein. Wer so einen braucht muss die Erben nennen. Den braucht man aber selten - der ist auch teuer wenn es Geld gibt