Mein Vater ist verstorben und ist ein messi?
Gestern hatte ich erfahren das mein Vater verstorben ist. Ich habe zu meinen Vater seit Jahren ( c.a 8 jahre) kein kontakt mehr. Als ich 13 war bin ich in eine Pflegefamielie gekommen, und als ich 16 wurde in ein Jugendheim. Seit dem hab ich nix von meinen Vater gehört. Meine Vater war ein starker Sammler ( messi) die ganze Wohnung ist voll mit Müll. Wer kümmert sich darum? Wer wird zur Verantwortung gezogen? Mein Vater ist hoch verschuldet Wer wird da zu Verantwortung gezogen? Wer muss sich kümmern?? Wer zahlt die Beerdigung?
8 Antworten
Du solltest erstmal das Erbe ausschlagen (wegen der Schulden)
zur Zahlung der Beerdigungskoste könnte man Dich trotzdem heranziehen
es gibt aber bei besonders zerütteten Familienverhältnissen auch die Möglichkeit auch diese Heranziehung zu verhindern - Du warst nämlich sicher wohl auch wegen Deines Vaters im Heim ...
es käme dabei auf die Regelungen im Bestattungsgesetz an - ein Versuch ist es jedenfalls wert
Und als Kind… mein Mann kannte seinen Vater nie und dann kam vor zwei Jahren die fette Rechnung. 2000 Euro für die Beerdigung. Da ist es egal ob du Geld hast oder nicht.. da kann man nur beim Sozialamt fragen ob die das übernehmen
Das geht dann aber auch nur wenn der Mann Erbe ist (also das Erbe nicht ausgeschlagen hat),
Erbe ausgeschlagen ;) bitte informiere dich mal besser
das hat mir Erbe sein nichts zu tun ...
siehe Bestattungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes ....
Dann würde mich einmal die Rechtsgrundlage interessieren aufgrund derer man deinem Mann die Kosten auferlegen wollte. Die mir bekannte habe ich oben verlinkt und die spricht nur von Erben.
Reihenfolge für die Bestattung aufkommen: Ehegatte – volljährige Kinder – Eltern – volljährige Geschwister – Großeltern – volljährige Enkel
Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind die Angehörigen in der Pflicht.
Rechtliche Pflicht zur Kostentragung: Erben und
Unterhaltspflichtige
Die Kosten der Bestattung hat vorrangig derjenige zu tragen, der sich durch Vertrag mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten dazu verpflichtet hat, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Häufig werden die voraussichtlichen Kosten im Voraus entrichtet.
Beispiele: Vertrag mit einem Bestattungsunternehmer, Vereinbarung mit einem Freund.
Besteht keine derartige Vereinbarung, hat der Erbe die Kosten der Bestattung des Erblassers zu tragen (§ 1968 BGB).
Der dem Verstorbenen gegenüber zuletzt unterhaltspflichtige hat die Bestattungskosten zu tragen, wenn kein Erbe vorhanden ist bzw. wenn alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben bzw. den Erben die Tragung der Bestattungskosten nicht zumutbar ist , weil Einkommen und Vermögen die Grenzen der §§ 85 SGB XII nicht überschreiten.
Ob der Fragesteller Unterhaltsverpflichte war weiss ich nicht und würde eher von nein ausgehen.
genau so @Strandmupfel
und das ergibt sich aus dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes und hat Erbrecht und Ausschlagung nichts zu tun ....
Die Bestattungsgesetzte der Bundesländer regeln Art und Weise der Bestattung. Zur Kostentragung steht dort nichts. Als Beispiel mal hier das Betsattungsgesetz von NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320141007092133713
@Stadewaeldchen
schön das Du mich bestätigst ....
unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie ...
z.B. Eltern für Kinder
aber auch Kinder für Eltern
und Unterhaltspflichten kann man nicht "ausschlagen" ...
die entsprechenden Regeln dazu ...
ich wiederhole mich gerne noch mal, findet man in den Bestattungsgesetzen
ich wiederhole mich gerne noch mal, findet man in den Bestattungsgesetzen
Nope, in den Bestattungsgesetzten findes du die Art und Weise der Bestattungen geregelt, zu den Bestattungskosten steht dort nichts. Beispiel: Bestattungsgesetz NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320141007092133713
unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie ...
Nicht in jedem Fall. Im Regelfall sind Kinder nicht zum Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet. Dazu kommen auch noch die Fragen der Leistungsfähigkeit.
offenbar willst Du unbedingt Recht behalten ... obwohl Du im Unrecht bist ...
Kinder sind erstmal unterhaltspflichtig für ihre Eltern!
mangelnde Leistungsfähigkeit ist erst die zweite Frage ....
und man sollte Gesetze lesen und verstehen ...
Z.B.
§ 8 Bestattungsgesetz NRW
Bestattungspflicht
(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
(2) Die Inhaber des Gewahrsams haben zu veranlassen, dass Leichenteile, Tot- oder Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, die nicht nach § 14 Abs. 2 bestattet werden, ohne Gesundheitsgefährdung und ohne Verletzung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung verbrannt werden.
Dann frag ich mich warum beim Tot meines Vaters vor knapp 20 Jahren niemand auf mich zugekommen ist um die Bestattungskosten einzufordern. Von seinem Tod hab ich letztendlich nur durch einen dummen Zufall viele Jahre später erfahren.
dann hat es wer anders bezahlt ... Glück für Dich ...
Lebenspartner gab es keine mehr, Vermögen hatte er auch nicht..da müsste schon ein sehr dummer Zufall eine Rolle gespielt haben.
Z.B.
§ 8 Bestattungsgesetz NRW
Bestattungspflicht
Noch was dazu: Damit wird geregelt wer die Bestattung veranlassen muss. Wer die Kosten trägt wird dort nicht bestimmt. (Ginge ja auch gar nicht, Bundesrecht bricht Landesrecht).
Konkretes Beispiel: Jemand wird bei einem Verkehrsunfall getötet. DIe Angehörigen müssen die Bestattung veranlassen, die Kosten trägt der Unfallgegner (bzw. seine Versicherung). 10 StVG
selbstverständlich ist die Veranlassung der Bestattung mit der Kostentragung verknüpft ...
§ 10 StVG ist eine Schadensersatzregelung keine Regelung zur Kostentragung ...
die Kosten tragen erstmal die bestattungspflichtigen Angehörigen - könne diese aber Wege des Schadensersatzes vom Unfallverursacher zurück holen
Du wirst in den nächsten Tagen Post von einem Notar bekommen (wegen dem Erbe). Dieses solltst du, nachdem was ich gelesen habe, auf jeden Fall ausschlagen.
Die Post wird wohl auch in den nächsten Tagen eintreffen (da sind sie nämlich sehr schnell mit). Mit diesem Notar setzt du dich dann in Verbindung und machst einen Termin aus und dann wird das geregelt.
Was die Kosten der Beerdigung betrifft kann ich dir nur von meiner Erfahrung berichten.
Trotz Erbausschlagung mussten mein Vater und seine restlichen Geschwister die Kosten für die Beerdigung meines Onkels bezahlen .
Allerdings gibt es vermutlich auch da Hilfe, wenn die Angehörigen kein Geld haben.
Was erzählst Du da? Welcher Notar sollte sich für einen überschuldeten Nachlass überhaupt interessieren und wer sollte den Notar beauftragt haben? 🤔
Du kannst die Übernahme der Bestattungskosten beantragen, da du die Mittel für die Bestattung ja wohl nicht hast. Ansonsten, wie die anderen schreiben: Erbe ausschlagen.
Zuständig sind im ersten Schritt die Verwandten ersten Grades.
Da täuscht du dich. Nach der Erbausschlagung der Verwandten ersten Grades, Werden die zweiten und sogar dritten Grades angeschrieben.
Als mein Onkel gestorben ist und seine Geschwister das Erbe ausgeschlagen hatten, wurden die Neffen und Nichten angeschrieben und sogar mein Neffe der zu dem Zeitpunkt gerade mal 11 Jahre alt war.
Wenn Du die Schulden Deines Vaters nicht erben willst, brauchst Du eine Erbschaftsausschlagung beim Notar. Keine Angst, das geht alles seinen Weg. Der Eigentümer der Wohnung deines Vaters muß sich um deren Räumung und Instandsetzung kümmern.
das ist nicht richtig ... das geht auch bei mehreren ohne Notar ...
Wie das?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html