Mein Vater ist verstorben und ist ein messi?

8 Antworten

Du solltest erstmal das Erbe ausschlagen (wegen der Schulden)

zur Zahlung der Beerdigungskoste könnte man Dich trotzdem heranziehen

es gibt aber bei besonders zerütteten Familienverhältnissen auch die Möglichkeit auch diese Heranziehung zu verhindern - Du warst nämlich sicher wohl auch wegen Deines Vaters im Heim ...

es käme dabei auf die Regelungen im Bestattungsgesetz an - ein Versuch ist es jedenfalls wert

Stadewaeldchen  06.11.2021, 07:56
zur Zahlung der Beerdigungskoste könnte man Dich trotzdem heranziehen

Wie das?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

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Strandmupfel93  06.11.2021, 08:00
@Stadewaeldchen

Und als Kind… mein Mann kannte seinen Vater nie und dann kam vor zwei Jahren die fette Rechnung. 2000 Euro für die Beerdigung. Da ist es egal ob du Geld hast oder nicht.. da kann man nur beim Sozialamt fragen ob die das übernehmen

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Stadewaeldchen  06.11.2021, 08:04
@Strandmupfel93

Dann würde mich einmal die Rechtsgrundlage interessieren aufgrund derer man deinem Mann die Kosten auferlegen wollte. Die mir bekannte habe ich oben verlinkt und die spricht nur von Erben.

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Strandmupfel93  06.11.2021, 08:05
@Stadewaeldchen

Reihenfolge für die Bestattung aufkommen: Ehegatte – volljährige Kinder – Eltern – volljährige Geschwister – Großeltern – volljährige Enkel

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Strandmupfel93  06.11.2021, 08:06
@Stadewaeldchen

Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind die Angehörigen in der Pflicht.

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Stadewaeldchen  06.11.2021, 08:07
@frodobeutlin100
Rechtliche Pflicht zur Kostentragung: Erben und
     Unterhaltspflichtige
Die Kosten der Bestattung hat vorrangig derjenige zu tragen, der sich durch Vertrag mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten dazu verpflichtet hat, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Häufig werden die voraussichtlichen Kosten im Voraus entrichtet.
Beispiele: Vertrag mit einem Bestattungsunternehmer, Vereinbarung mit einem Freund.
Besteht keine derartige Vereinbarung, hat der Erbe die Kosten der Bestattung des Erblassers zu tragen (§ 1968 BGB).
Der dem Verstorbenen gegenüber zuletzt unterhaltspflichtige hat die Bestattungskosten zu tragen, wenn kein Erbe vorhanden ist bzw. wenn alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben bzw. den Erben die Tragung der Bestattungskosten nicht zumutbar ist , weil Einkommen und Vermögen die Grenzen der §§ 85 SGB XII nicht überschreiten.

Ob der Fragesteller Unterhaltsverpflichte war weiss ich nicht und würde eher von nein ausgehen.

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frodobeutlin100  06.11.2021, 08:08
@Strandmupfel93

genau so @Strandmupfel

und das ergibt sich aus dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes und hat Erbrecht und Ausschlagung nichts zu tun ....

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frodobeutlin100  06.11.2021, 08:11
@Stadewaeldchen

@Stadewaeldchen

schön das Du mich bestätigst ....

unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie ...

z.B. Eltern für Kinder

aber auch Kinder für Eltern

und Unterhaltspflichten kann man nicht "ausschlagen" ...

die entsprechenden Regeln dazu ...

ich wiederhole mich gerne noch mal, findet man in den Bestattungsgesetzen

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Stadewaeldchen  06.11.2021, 08:16
@frodobeutlin100
ich wiederhole mich gerne noch mal, findet man in den Bestattungsgesetzen

Nope, in den Bestattungsgesetzten findes du die Art und Weise der Bestattungen geregelt, zu den Bestattungskosten steht dort nichts. Beispiel: Bestattungsgesetz NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320141007092133713

unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie ...

Nicht in jedem Fall. Im Regelfall sind Kinder nicht zum Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet. Dazu kommen auch noch die Fragen der Leistungsfähigkeit.

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frodobeutlin100  06.11.2021, 08:52
@Stadewaeldchen

offenbar willst Du unbedingt Recht behalten ... obwohl Du im Unrecht bist ...

Kinder sind erstmal unterhaltspflichtig für ihre Eltern!

mangelnde Leistungsfähigkeit ist erst die zweite Frage ....

und man sollte Gesetze lesen und verstehen ...

Z.B.

§ 8 Bestattungsgesetz NRW

Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

(2) Die Inhaber des Gewahrsams haben zu veranlassen, dass Leichenteile, Tot- oder Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, die nicht nach § 14 Abs. 2 bestattet werden, ohne Gesundheitsgefährdung und ohne Verletzung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung verbrannt werden.

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Stadewaeldchen  06.11.2021, 08:59
@frodobeutlin100

Dann frag ich mich warum beim Tot meines Vaters vor knapp 20 Jahren niemand auf mich zugekommen ist um die Bestattungskosten einzufordern. Von seinem Tod hab ich letztendlich nur durch einen dummen Zufall viele Jahre später erfahren.

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Stadewaeldchen  06.11.2021, 09:01
@frodobeutlin100

Lebenspartner gab es keine mehr, Vermögen hatte er auch nicht..da müsste schon ein sehr dummer Zufall eine Rolle gespielt haben.

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Stadewaeldchen  06.11.2021, 09:11
@frodobeutlin100
Z.B.
§ 8 Bestattungsgesetz NRW
Bestattungspflicht

Noch was dazu: Damit wird geregelt wer die Bestattung veranlassen muss. Wer die Kosten trägt wird dort nicht bestimmt. (Ginge ja auch gar nicht, Bundesrecht bricht Landesrecht).

Konkretes Beispiel: Jemand wird bei einem Verkehrsunfall getötet. DIe Angehörigen müssen die Bestattung veranlassen, die Kosten trägt der Unfallgegner (bzw. seine Versicherung). 10 StVG

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frodobeutlin100  06.11.2021, 09:17
@Stadewaeldchen

selbstverständlich ist die Veranlassung der Bestattung mit der Kostentragung verknüpft ...

§ 10 StVG ist eine Schadensersatzregelung keine Regelung zur Kostentragung ...

die Kosten tragen erstmal die bestattungspflichtigen Angehörigen - könne diese aber Wege des Schadensersatzes vom Unfallverursacher zurück holen

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Du wirst in den nächsten Tagen Post von einem Notar bekommen (wegen dem Erbe). Dieses solltst du, nachdem was ich gelesen habe, auf jeden Fall ausschlagen.
Die Post wird wohl auch in den nächsten Tagen eintreffen (da sind sie nämlich sehr schnell mit). Mit diesem Notar setzt du dich dann in Verbindung und machst einen Termin aus und dann wird das geregelt.

Was die Kosten der Beerdigung betrifft kann ich dir nur von meiner Erfahrung berichten.
Trotz Erbausschlagung mussten mein Vater und seine restlichen Geschwister die Kosten für die Beerdigung meines Onkels bezahlen .
Allerdings gibt es vermutlich auch da Hilfe, wenn die Angehörigen kein Geld haben.

DogDiego  06.11.2021, 08:52

Was erzählst Du da? Welcher Notar sollte sich für einen überschuldeten Nachlass überhaupt interessieren und wer sollte den Notar beauftragt haben? 🤔

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DogDiego  06.11.2021, 10:26
@jule2204

Das einzige was automatisch passiert ist die Annahme der überschuldeten Erbschaft, wenn man nicht innerhalb der vorgegeben Frist ab Kenntnis vom Erbfall eben diese Erbschaft ausschlägt.

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Zuständig sind im ersten Schritt die Verwandten ersten Grades.

jule2204  06.11.2021, 08:25

Da täuscht du dich. Nach der Erbausschlagung der Verwandten ersten Grades, Werden die zweiten und sogar dritten Grades angeschrieben.

Als mein Onkel gestorben ist und seine Geschwister das Erbe ausgeschlagen hatten, wurden die Neffen und Nichten angeschrieben und sogar mein Neffe der zu dem Zeitpunkt gerade mal 11 Jahre alt war.

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Wenn Du die Schulden Deines Vaters nicht erben willst, brauchst Du eine Erbschaftsausschlagung beim Notar. Keine Angst, das geht alles seinen Weg. Der Eigentümer der Wohnung deines Vaters muß sich um deren Räumung und Instandsetzung kümmern.