Wie berechtigt ist der Vorwurf der "Doppelmoral" gegen die Bundesregierung wg. Kritik an Menschenrechtslage in Katar?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Berechtigt: D sollte Katar "in Ruhe lassen"! 62%
Der Vorwurf der Doppelmoral ist eine "Blendgranate" 31%
Berechtigt: "Mit Menschenrechtsverletzern keine Geschäfte!" 8%
Berechtigt, da D nur mit "Sauberstaaten" Geschäfte machen darf 0%
Berechtigt, da es die Regierung nur den Islam angreifen will 0%
Vorwurf ist unberechtigt: Geschäft und Menschenrechte sind 2erlei 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einerseits berechtigt, andererseits aber vollkommener Blödsinn, denn dann dürften wir nur mit demokratisch-einwandfreien Staaten Geschäfte machen - und das sind bekanntlich nicht all zu viele. Es ist klare Doppelmoral, hier von Doppelmoral zu reden.

Nazgul89  08.12.2022, 01:03

Sehe ich genau gleich. Ausser es ist keine Doppelmoral, sondern Ignoranz , Faulheit, Feigheit.

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Berechtigt ist der schon, aber beschränkt sich nicht nur auf Katar. Ich nehme an, dass es kaum Beziehungen zu anderen Staaten gibt, bei denen man nicht irgendeine Doppelmoral vorwerfen könnte.

Es ist schon Doppelmoral. Nur könnte Deutschland den weltweiten Handel sofort einstellen, wenn wir nur mit sauberen Ehrenmännern handeln würden.